Hunde-Steuer

Hund anmelden

Hund
Hund
Hund (© Stefan Albers)

Sie leben in Potsdam und Sie haben einen Hund?
Oder Sie haben einen Hund zur Pflege,
Probe oder zum Anlernen?

Dann müssen Sie Hunde-Steuer bezahlen.

  • Sie müssen Ihren Hund innerhalb von 2 Wochen anmelden oder abmelden.
     
  • Wenn Sie neu nach Potsdam gezogen sind,
    müssen Sie Ihren Hund auch innerhalb von 2 Wochen anmelden.
     
  • Oder wenn ein Hund neu geboren wird,
    muss er innerhalb von 2 Wochen angemeldet
    werden nachdem er 3 Monate alt ist.
    Blindenhund führt eine Person.
    Blindenhund führt eine Person.
    Blinden-Hund (© Stefan Albers)

Für manche Hunde müssen Sie
keine Hunde-Steuer bezahlen.
Zum Beispiel:
Für Blinden-Hunde.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Und Sie müssen viele Unterlagen zeigen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beraten Sie dazu gern.
 

2 Kalender: Monat März und April. Markiert: 10 März und 01. April.
2 Kalender: Monat März und April. Markiert: 10 März und 01. April.
Kalender Hunde-Steuer (© Stefan Albers)

Ab wann müssen Sie Hunde-Steuer bezahlen?

Sie bezahlen die Hunde-Steuer ab dem Monat,
nach dem Sie den Hund bekommen haben und er bei Ihnen wohnt.

Zum Beispiel:
Sie haben den Hund am 10. März bekommen.
Dann zahlen Sie die Hunde-Steuer ab April.

Kalender mit Überschrift Monat. Der letzte Tag im Monat ist rot markiert.
Kalender mit Überschrift Monat. Der letzte Tag im Monat ist rot markiert.
Kalender Monat (© Stefan Albers)

Bis wann müssen Sie Hunde-Steuer bezahlen?

Sie zahlen die Hunde-Steuer bis zum Ende des Monats,
in dem Sie den Hund abgeben.
Oder bis zum Ende des Monats, in dem der Hund stirbt.

Wann müssen Sie die Hunde-Steuer bezahlen?

Sie bezahlen die Hunde-Steuer 4 mal im Jahr:

  • am 15. Februar,
  • am 15. Mai,
  • am 15. August und
  • am 15. November.

Voraussetzungen / Unterlagen

Hund anmelden:

  • Eine Person unterschreibt mit seinem Namen auf einem Dokument.
    Eine Person unterschreibt mit seinem Namen auf einem Dokument.
    Unterschrift (© Stefan Albers)
    Sie müssen ein Formular ausfüllen.
    Das Formular heißt: Hundesteuer – Anmeldung.
     
  • Kopie vom Impf-Ausweis des Hundes.
     
  • Nachweis, woher Sie den Hund haben.
    Zum Beispiel:
    • Kauf-Vertrag, Schenkungs-Vertrag
      oder Überlassungs-Vertrag,
    • Abgabe-Bescheinigung vom Tier-Heim.
       
  • Sie sind mit dem Hund aus einer anderen Stadt
    nach Potsdam gezogen?
    Dann zeigen Sie uns den alten Steuer-Bescheid der anderen Stadt für die Hunde-Steuer.

Hund ummelden:

  • Umzugshelfer tragen ein Sofa in ein großes Auto.
    Umzugshelfer tragen ein Sofa in ein großes Auto.
    Umzug (© Stefan Albers)
    Sie sind mit dem Hund
    innerhalb von Potsdam umgezogen?
    Dann schreiben Sie uns einen Brief.

    In dem Brief muss stehen:
    • Name des Hunde-Halters
    • alte Anschrift
    • neue Anschrift
    • Kassen-Zeichen
      Das Kassen-Zeichen haben Sie
      bei der Anmeldung bekommen.

Hund abmelden:

  • Eine Person unterschreibt mit seinem Namen auf einem Dokument.
    Eine Person unterschreibt mit seinem Namen auf einem Dokument.
    Unterschrift (© Stefan Albers)
    Sie müssen ein Formular ausfüllen.
    Das Formular heißt: Hundesteuer – Abmeldung.
     
  • Sie haben den Hund abgegeben?
    Dann zeigen Sie uns einen Nachweis.

    Zum Beispiel:
    • Kauf-Vertrag oder Schenkungs-Vertrag
    • Tier-Abgabe-Vertrag
       
  • Der Hund ist gestorben?
    Dann zeigen Sie uns eine Bescheinigung vom Tier-Arzt.

Gebühren

Zwei 5 Euro Geldscheine und wenige Münzen.
Zwei 5 Euro Geldscheine und wenige Münzen.
Gebühren (© Stefan Albers)
Die Anmeldung für die Hunde-Steuer ist kostenlos.

Die Hunde-Steuer kostet für das Kalender-Jahr:

  • für den ersten Hund: 108,00 Euro
  • für den zweiten Hund: 144,00 Euro
  • für jeden weiteren Hund: 192,00 Euro
  • für Kampf-Hunde: 648,00 Euro

Öffnungs-Zeiten

Eine Uhr. Die Uhrzeit ist 9:00 Uhr.
Eine Uhr. Die Uhrzeit ist 9:00 Uhr.
9 Uhr (© Stefan Albers)
Wir beraten Sie gern.
Bitte machen Sie einen Termin.
(nicht in Leichter Sprache)

 


Wo?

Adresse: 
Rathaus
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Deutschland
+49 331 289-15 86
+49 331 289-84 15 86