Eltern-Geld

Elternpaar mit einem Baby im Arm, sitzen auf einem Sofa.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Eltern mit Baby


Der Staat zahlt Elterngeld für

  • Ihr eigenes Kind,
  • das Kind Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemanns,
  • das Kind Ihrer Partnerin oder Ihres Partners,
  • Ihr Adoptivkind. 
    Adoptieren ist ein lateinisches Wort.
    Es heißt auf deutsch: Annahme.
    Man meint damit: Ein Kind annehmen

In bestimmten Fällen gibt es auch Elterngeld für:

  • Ihr Enkelkind oder Urenkelkind,
  • Ihre Nichte oder Ihren Neffen,
  • Ihre Schwester oder Ihren Bruder.

Wo müssen Sie Elterngeld beantragen?

Eine Frau spielt mit einem Baby.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Klein-Kind

Den Antrag stellen Sie bei der Elterngeldstelle.
Für Potsdam finden Sie die Adresse unten auf dieser Seite.

Sie können den Antrag auch online vorbereiten:
www.familienportal.de 
Dort finden Sie auch eine Suchfunktion für Beratung in Ihrer Nähe.

 

Wann müssen Sie Elterngeld beantragen?

mehrere Geldscheine.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Geld

Elterngeld gibt es rückwirkend
höchstens für 3 Monate.


Das heißt: Stellen Sie den Antrag 
spätestens im dritten Lebensmonat Ihres Kindes.

Elterngeld Plus

Sie bekommen Elterngeld und arbeiten in Teilzeit?
Dann können Sie Elterngeld Plus bekommen.

Elterngeld Plus bedeutet:
Sie bekommen weniger Geld pro Monat, aber länger.

Voraussetzungen für Elterngeld Plus:

  • Sie leben in Deutschland.
  • Sie wohnen mit Ihrem Kind zusammen.
  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie arbeiten nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
Elternpaar und Kind sitzen auf einem Sofa.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Eltern mit Kind


 

Zwei Beispiele für Elterngeld Plus:

Sie haben Anspruch auf 12 Monate Elterngeld.
In dieser Zeit möchten Sie 6 Monate Teilzeit (max. 32 Std./Woche) arbeiten.

Dann haben Sie zwei Möglichkeiten:

Möglichkeit 1:
Sie bekommen 12 Monate Elterngeld und gleichzeitig 6 Monate Gehalt.
Danach endet das Elterngeld.

Möglichkeit 2:
Sie bekommen 6 Monate Elterngeld mit Gehalt,
danach 12 Monate Elterngeld Plus.
Elterngeld Plus ist halb so viel Geld, aber doppelt so lange.

Beide Varianten ergeben zusammen gleich viel Geld.

Partnerschafts-Bonus

 

Eine Frau und ein Mann.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Partner

 

Wenn beide Eltern gleichzeitig 2, 3 oder 4 Monate
zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten,
bekommen beide zusätzlich 2, 3 oder 4 Monate Elterngeld Plus.

 

Partnerschafts-Bonus für Allein-Erziehende

Allein-Erziehende sind Väter oder Mütter,
die ein Kind alleine erziehen.

 
Die Eltern wohnen nicht zusammen.

Der Partnerschafts-Bonus ist auch für Allein-Erziehende

  • Allein-Erziehende arbeiten 4 Monate lang
    zwischen 24 und 32 Stunden in der Woche.
     
  • Dann bekommen sie das Eltern-Geld-Plus 4 Monate länger.

     

Öffnungs-Zeiten

 

Eine Uhr. Die Uhrzeit ist 9 Uhr.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

9 Uhr

 

Die Öffnungs-Zeiten finden Sie hier.
(nicht in Leichter Sprache)


Informationen zu der Eltern-Geld-Stelle

Beratung, Antrags- und
Unterlagen-Abgabe zum Elterngeld
Am Palais Lichtenau 3
Erdgeschoss (Räume 030 - 035)
14469 Potsdam 


 

Brief mit Briefumschlag.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Brief

 

Die Eltern-Geld-Stelle hat die
Post-Anschrift:
Landeshauptstadt Potsdam
Elterngeldstelle
14461 Potsdam


Sie können den Antrag für das Eltern-Geld
auch im Bürger-Service-Center abgeben:
Bürger-Service-Center
Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich- Ebert- Str. 79/81
14469 Potsdam

 

Adresse

Eltern-Geld-Stelle
Am Palais Lichtenau 3
Erdgeschoss (Räume 030 - 035)
14469 Potsdam
Deutschland