Sie ziehen zum ersten Mal in eine eigene Wohnung?
Und Sie haben zu wenig Geld für die Wohnungs-Einrichtung?
Dann können Sie Hilfe vom Amt bekommen.
Die Hilfe heißt:
Gewährung einmaliger Bedarfe
im Rahmen der Hilfe zum Lebens-Unterhalt.
Zur Wohnungs-Einrichtung gehören
zum Beispiel diese Dinge:
- Möbel
- Geschirr
- Kleine Haushalts-Geräte
zum Beispiel eine Kaffee-Maschine - Große Haushalts-Geräte
zum Beispiel Herd, Kühlschrank und Wasch-Maschine
Manchmal gehören diese Geräte schon zur Miet-Wohnung.
Dann bekommen Sie keine neuen Geräte.
Voraussetzungen
- Sie wohnen in Potsdam.
- Sie bekommen schon eine Geld-Hilfe vom Amt.
Die Hilfe heißt: Hilfe zum Lebens-Unterhalt. - Oder Sie haben zu wenig Geld zum Leben.
Rechts-Grundlagen
Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 12.
Die Abkürzung ist: SGB 12 oder SGB XII
Unterlagen
Für diese Hilfe müssen Sie einen Antrag stellen.
Dazu müssen Sie uns Unterlagen zeigen.
Und Sie müssen wichtige Papiere mitbringen.
Den Antrag können Sie unten auf der Internet-Seite
bei "Lesen Sie auch" herunter-laden.
Herunter-laden heißt:
Eine Datei aus dem Internet auf dem Computer speichern.
Gebühren
- keine
Öffnungs-Zeiten
Die Öffnungs-Zeiten finden Sie hier.
(nicht in Leichter Sprache)
Wo?
Adresse
Behlertstr. 3a (Haus M/N)
14467 Potsdam
Deutschland