Mit dem orangen Park-Ausweis dürfen sie an vielen Stellen parken.
Der orange Park-Ausweis gilt nur in Deutschland.
Wo dürfen Sie mit dem orangen Park-Ausweis parken?
- In Berlin und im Land Brandenburg dürfen Sie
auf einem Behinderten-Parkplatz parken.
Das gilt nur für Berlin und Brandenburg.
Achtung

In allen anderen Bundesländern gilt:
Sie dürfen mit dem orangen Park-Ausweis
nicht auf einem Behinderten-Parkplatz parken.
- Sie dürfen kostenlos parken bei Park-Uhren
und bei Parkschein-Automaten.
Sie dürfen dort so lange parken, wie sie wollen.
- Sie dürfen im eingeschränkten Halte-Verbot parken.
Sie dürfen dort bis zu 3 Stunden parken.
Sie müssen eine Park-Scheibe benutzen.
- Sie dürfen auf Bewohner-Parkplätzen parken.
Sie dürfen dort bis zu 3 Stunden parken.
Sie müssen eine Park-Scheibe benutzen.
- Sie dürfen in der Fußgänger-Zone parken.
Sie dürfen nur in den Liefer-Zeiten parken.
Die Liefer-Zeiten stehen auf einem Schild. - Sie dürfen in einer Spiel-Straße parken,
wenn sie keine anderen Fahrzeuge stören.
Wenn Sie mit dem Auto parken,
dann muss man den Park-Ausweis gut sehen können.
Legen Sie den Park-Ausweis auf die Innen-Seite
der Windschutz-Scheibe.
Achtung
Der Schwerbehinderten-Ausweis ist kein Park-Ausweis.
Voraussetzungen
- Sie brauchen eine Bestätigung vom
Landesamt für Soziales und Versorgung.
Landesamt für Soziales und Versorgung
Außenstelle Potsdam
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam
Diese Bestätigung müssen Sie mitbringen,
wenn Sie einen Antrag für den Park-Ausweis stellen.
- Sie haben einen Schwerbehinderten-Ausweis
mit den Merkzeichen G und B.
G bedeutet: Geh-Behinderung
B bedeutet: Begleitung
- Einen GdB von 70 für die Beine oder die Wirbel-Säule
- Zusätzlich einen GdB von mindestens 50 für das Herz oder die Lunge.
GdB bedeutet: Grad der Behinderung.
Oder ...
- ...Sie haben die Krankheit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa und dafür einen GdB von 60
- ....Sie haben einen künstlichen Darm-Ausgang und eine künstliche Harn-Ableitung und dafür einen GdB von 70
- ....Das Landes-Amt für Soziales und Versorgung hat festgestellt, dass Ihre Behinderung genauso schwer ist wie die oben genannten Fälle.
Wenn eines dieser Dinge bei Ihnen zutrifft,
dann bekommen Sie vielleicht den orangen Park-Ausweis.
Bitte fragen Sie bei der Straßen-Verkehrs-Behörde.
Wir beraten Sie gern.
Unterlagen

- Schwerbehinderten-Ausweis
Oder:
- Feststellungs-Bescheid
vom Landesamt für Soziales und Versorgung.
- Personal-Ausweis.
- aktuelles Pass-Foto.
- Wenn Sie für eine andere Person kommen,
dann brauchen Sie eine Vollmacht
oder den Betreuer-Ausweis.
Eine Vollmacht ist ein Brief.
In dem Brief steht:
Wer darf für Sie den Park-Ausweis abholen?
Adresse
Straßen-Verkehrs-Behörde
Friedrich-Engels-Straße 102-104
14473 Potsdam
Deutschland