In Potsdam gibt es besondere Parkplätze.
Diese Parkplätze sind nur für die Bewohner
in diesem Stadt-Teil.
Die Bewohner können
einen Bewohner-Park-Ausweis bekommen.
Dann dürfen sie ihr Fahrzeug dort parken.
Andere Fahrzeuge dürfen dort nicht parken.
Hinweis:

Antrag
Für den Bewohner-Park-Ausweis
müssen Sie einen Antrag stellen.
Dafür benötigen Sie einen Termin
beim Bürger-Service-Center.
- Für einen Temin klicken Sie bitte hier:
Termin-Verwaltung (nicht in Leichter Sprache).
Oder kommen Sie persönlich zum Bürger-Service-Center.
Wir beraten Sie gern zu allen Fragen.
Voraussetzungen
- Sie wohnen in einem Park-Bereich
mit Park-Ausweis-Nummer.
- Sie haben Ihre Wohnung dort angemeldet.
Auto
Sie besitzen selbst ein Fahrzeug.
Das nennt man auch: Fahrzeug-Halter.
- Oder Sie haben eine Erlaubnis für ein Fahrzeug.
Zum Beispiel für einen Dienst-Wagen.
Dann brauchen Sie eine Bescheinigung
vom Fahrzeug-Halter.
Die Bescheinigung heißt: Nutzungs-Bestätigung
Unterlagen
Personal-Ausweis
Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
- Zulassungs-Bescheinigung Teil I für das Fahrzeug.
Früher sagte man: Fahrzeug-Schein.
- Wenn das Fahrzeug nicht Ihnen gehört:
Nutzungs-Bestätigung vom Besitzer.
Kopie vom Personal-Ausweis vom Besitzer.
Wenn Sie eine Behinderung haben:
Schwerbehinderten-Ausweis
Schwerbehinderten-Ausweis
mit dem Merkzeichen aG oder Bl.
aG bedeutet: außergewöhnliche Geh-Behinderung
Bl bedeutet: blind
Gebühren
Bewohner-Park-Ausweis für 1 Jahr: 145,00 Euro
Gebühren
- Bewohner-Park-Ausweis für 2 Jahre: 275,00 Euro
- Bewohner-Park-Ausweis
für 1 Jahr saisonal: 65,00 Euro - Bewohner-Park-Ausweis
für 2 Jahre saisonal: 115,00 Euro
Die Ermäßigung für Personen mit Schwer-behinderten-Ausweis (Merkzeichen BL oder AG)
entfällt zum 01.09.2025.
Das heißt, es gelten dann die Gebühren für Alle.

8 Uhr
Öffnungs-Zeiten
Die Öffnungs-Zeiten finden Sie hier.
(nicht in Leichter Sprache)
Adresse
Bürger-Service-Center
Yorckstr. 22
14467 Potsdam
Deutschland