Bewohner-Park-Ausweis

Park-Ausweis für Bewohner

In Potsdam gibt es besondere Parkplätze.
Diese Parkplätze sind nur für die Bewohner
in diesem Stadt-Teil.

Die Bewohner können
einen Bewohner-Park-Ausweis bekommen.
Dann dürfen sie ihr Fahrzeug dort parken.
Andere Fahrzeuge dürfen dort nicht parken.

Hinweis:

Beratungssituation. Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Tisch. Der Mann arbeitet in einem Amt. Die Frau stellt einen Antrag.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Antrag

Für den Bewohner-Park-Ausweis
müssen Sie einen Antrag stellen.
Dafür benötigen Sie einen Termin
beim Bürger-Service-Center.

Oder kommen Sie persönlich zum Bürger-Service-Center.
Wir beraten Sie gern zu allen Fragen.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in einem Park-Bereich
    mit Park-Ausweis-Nummer.
     
  • Sie haben Ihre Wohnung dort angemeldet.
     
  • Ein grünes Auto.
    © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

    Auto

    Sie besitzen selbst ein Fahrzeug.
    Das nennt man auch: Fahrzeug-Halter.
     
  • Oder Sie haben eine Erlaubnis für ein Fahrzeug.
    Zum Beispiel für einen Dienst-Wagen.
    Dann brauchen Sie eine Bescheinigung
    vom Fahrzeug-Halter.
    Die Bescheinigung heißt: Nutzungs-Bestätigung

Unterlagen

  • Auf dem Personalausweis stehen wichtige Daten, zum Beispiel der Name und das Geburtsdatum einer Person.
    © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

    Personal-Ausweis

    Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
     
  • Zulassungs-Bescheinigung Teil I für das Fahrzeug.
    Früher sagte man: Fahrzeug-Schein.
     
  • Wenn das Fahrzeug nicht Ihnen gehört:
    Nutzungs-Bestätigung vom Besitzer.
    Kopie vom Personal-Ausweis vom Besitzer.
     
  • Wenn Sie eine Behinderung haben:  
    Schwerbehindertenausweis.
    © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

    Schwerbehinderten-Ausweis


    Schwerbehinderten-Ausweis
    mit dem Merkzeichen aG oder Bl.
    aG bedeutet: außergewöhnliche Geh-Behinderung
    Bl bedeutet: blind

Gebühren

  • Bewohner-Park-Ausweis für 1 Jahr: 30,00 Euro
    Zwei 5 Euro Geldscheine und wenige Münzen.
    © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

    Gebühren

  • Bewohner-Park-Ausweis für 2 Jahre: 55,00 Euro
  • Bewohner-Park-Ausweis
    für 1 Jahr saisonal: 12,00 Euro
  • Bewohner-Park-Ausweis
    für 2 Jahre saisonal: 21,00 Euro
  • Bewohner-Park-Ausweis für
    1 Jahr mit Schwer-Behinderten-Ausweis: 15,00 Euro
  • Bewohner-Park-Ausweis für
    2 Jahre mit Schwer-Behinderten-Ausweis: 25,00 Euro
  • Bewohner-Park-Ausweis
    für 1 Jahr saisonal mit Schwer-Behinderten-Ausweis: 10,20 Euro
  • Bewohner-Park-Ausweis
    für 2 Jahre saisonal mit Schwerbehindertenausweis: 15,00 Euro

Öffnungs-Zeiten

Eine Uhr. Die Uhrzeit ist 8:00 Uhr.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

8 Uhr

Die Öffnungs-Zeiten finden Sie hier.
(nicht in Leichter Sprache)

 

 

Wo?

Adresse

Bürger-Service-Center
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Deutschland