Persönlicher Behinderten-Parkplatz
Menschen mit einer Behinderung können vielleicht
einen eigenen Parkplatz bekommen.
einen eigenen Parkplatz bekommen.
Der Parkplatz ist in der Nähe von ihrer Wohnung.
Der Parkplatz ist nur für sie persönlich.
Man sagt auch:
Personengebundener Behinderten-Parkplatz.
Sie müssen dafür einen Antrag stellen.
Den Antrag stellen Sie bei der Straßen-Verkehrs-Behörde.
So stellen Sie einen Antrag:
-
Den Antrag können Sie unten auf der Internet-Seite
bei "Lesen Sie auch" herunter-laden.
Herunter-laden heißt:
Eine Datei aus dem Internet auf dem Computer speichern.
- Bitte füllen Sie den Antrag aus.
- Legen Sie eine Zeichnung dazu.
Auf der Zeichnung kann man sehen,
wo der Parkplatz sein soll.
- Die Straßen-Verkehrs-Behörde prüft,
ob an dieser Stelle ein Behinderten-Parkplatz möglich ist.
Die Straßen-Verkehrs-Behörde sagt Ihnen dann,
ob Sie einen Behinderten-Parkplatz bekommen.
Voraussetzung
-
Sie haben einen Schwerbehinderten-Ausweis
mit den Merkzeichen aG oder Bl.
aG bedeutet: außergewöhnliche Geh-Behinderung
Bl bedeutet: blind
- Oder Sie haben die Krankheit Amelie oder Phokomelie.
Mit dieser Krankheit fehlen die Arme oder Beine.
- Sie haben Ihre Haupt-Wohnung in Potsdam.
- Sie brauchen unbedingt einen Parkplatz
in der Nähe von Ihrer Wohnung.
-
Sie haben keine eigene Garage
und Sie haben keinen Stellplatz für Ihr Auto.
Und Sie können auch keine Garage
oder Stellplatz mieten.
Sie müssen aufschreiben,
warum Sie keine Garage
oder Stellplatz mieten können.
Rechts-Grundlagen
Es gibt keinen Rechts-Anspruch
auf einen persönlichen Behinderten-Parkplatz.
Das heißt:
Vielleicht gibt es in der Nähe von Ihrer Wohnung
keinen Platz für einen persönlichen Behinderten-Parkplatz.
Dann können Sie leider keinen Behinderten-Parkplatz bekommen.
Unterlagen
- Den vollständig ausgefüllten Antrag.
- Eine Kopie von der Vorderseite und Rückseite
vom Schwerbehinderten-Ausweis.
- Eine Kopie von der Vorderseite und Rückseite
vom blauen Park-Ausweis für Behinderte.
- Eine Zeichnung,
wo der Parkplatz sein soll.
- Sie müssen aufschreiben,
warum Sie keine Garage
oder Stellplatz mieten können.
Gebühren
-
keine
Öffnungs-Zeiten
Die Öffnungs-Zeiten finden Sie hier.
(nicht in Leichter Sprache)
Wo?
Adresse
Straßen-Verkehrs-Behörde
Friedrich-Engels-Straße 102-104
14473 Potsdam
Deutschland