
Behinderten-Parkplatz
Menschen mit einer Behinderung können vielleicht
einen eigenen Parkplatz bekommen.
Der Parkplatz ist in der Nähe von ihrer Wohnung.
Der Parkplatz ist nur für sie persönlich.
Man sagt auch:
Personengebundener Behinderten-Parkplatz.
Sie müssen dafür einen Antrag stellen.
Den Antrag stellen Sie bei der Straßen-Verkehrs-Behörde.
So stellen Sie einen Antrag:
Antrag
Den Antrag können Sie unten auf der Internet-Seite
bei "Lesen Sie auch" herunter-laden.
Herunter-laden heißt:
Eine Datei aus dem Internet auf dem Computer speichern.
- Bitte füllen Sie den Antrag aus.
- Legen Sie eine Zeichnung dazu.
Auf der Zeichnung kann man sehen,
wo der Parkplatz sein soll.
- Die Straßen-Verkehrs-Behörde prüft,
ob an dieser Stelle ein Behinderten-Parkplatz möglich ist. Wichtig: Der Parkplatz darf kein Problem für den Verkehr sein.
Das heißt:
Der Parkplatz darf nicht an einem Ort sein,
wo man eigentlich nicht parken darf.Zum Beispiel:
Nicht vor einer Feuerwehr-Zufahrt oder auf dem Gehweg.- Die Straßen-Verkehrs-Behörde sagt Ihnen dann,
ob Sie einen Behinderten-Parkplatz bekommen.
Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter
kommt auch zu dem Ort und schaut sich alles an.
Die Entscheidung dauert etwa 4 bis 6 Wochen.
Voraussetzung

Schwerbehinderten-Ausweis
- Sie haben einen Schwerbehinderten-Ausweis
mit den Merkzeichen aG oder Bl.
aG bedeutet: außergewöhnliche Geh-Behinderung
Bl bedeutet: blind
- Oder Sie haben die Krankheit Amelie oder Phokomelie.
Mit dieser Krankheit fehlen beide Arme oder beide Beine.
- Sie haben Ihre Haupt-Wohnung in Potsdam.
- Sie brauchen unbedingt einen Parkplatz
in der Nähe von Ihrer Wohnung.

Auto
Sie haben keine eigene Garage.
Und Sie haben keinen festen Parkplatz für Ihr Auto.
Und Sie können auch keine Garage oder keinen Parkplatz mieten.
Dann müssen Sie aufschreiben, warum Sie keinen mieten können.
Gehört ein Parkplatz zur Wohnung?
Dann müssen Sie zuerst den Vermieter oder die Vermieterin fragen.
Wichtig:
Die Stadt kann nur Parkplätze auf öffentlichen Straßen machen.
Private Parkplätze macht die Stadt nicht.
Rechts-Grundlagen

Gesetz-Buch
Es gibt keinen Rechts-Anspruch
auf einen persönlichen Behinderten-Parkplatz.
Das heißt:
Vielleicht gibt es in der Nähe von Ihrer Wohnung
keinen Platz für einen persönlichen Behinderten-Parkplatz.
Dann können Sie leider keinen Behinderten-Parkplatz bekommen.
Unterlagen
Den vollständig ausgefüllten Antrag.
Schwerbehinderten-Ausweis
- Eine Kopie von der Vorderseite und Rückseite
vom Schwerbehinderten-Ausweis.
- Eine Kopie von der Vorderseite und Rückseite
vom blauen Park-Ausweis für Behinderte.
Eine Zeichnung,
wo der Parkplatz sein soll.schreiben
- Sie müssen aufschreiben,
warum Sie keine Garage
oder Stellplatz mieten können.

Gebühren
Was passiert nach dem Antrag?
Wenn Sie den Parkplatz bekommen,
wird eine Firma beauftragt.
Die Firma stellt ein Schild für den Parkplatz auf.
Sie malt auch eine Markierung auf die Straße.
Wichtig:
Wenn das Wetter schlecht ist,
wird die Markierung später gemacht.
Gebühren
- keine
- Die Stadt bezahlt den Parkplatz
Die Stadt Potsdam bezahlt das Schild und die Markierung.
Für den Antrag müssen Sie kein Geld bezahlen.
Öffnungs-Zeiten

8 Uhr
Die Öffnungs-Zeiten finden Sie hier.
(nicht in Leichter Sprache)
Adresse
Straßen-Verkehrs-Behörde
Friedrich-Engels-Straße 102-104 (Haupt-Bahnhof)
14473 Potsdam
Deutschland