Behinderten-Parkplatz

Persönlicher Behinderten-Parkplatz
Behindertenparkplatz vor einem Wohnhaus.
© Janine Draeger

Behinderten-Parkplatz

Menschen mit einer Behinderung können vielleicht
einen eigenen Parkplatz bekommen.

Der Parkplatz ist in der Nähe von ihrer Wohnung.
Der Parkplatz ist nur für sie persönlich.

Man sagt auch:
Personengebundener Behinderten-Parkplatz.

Sie müssen dafür einen Antrag stellen.
Den Antrag stellen Sie bei der Straßen-Verkehrs-Behörde.

So stellen Sie einen Antrag:

  • Beratungssituation. Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Tisch. Der Mann arbeitet in einem Amt. Die Frau stellt einen Antrag.
    © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

    Antrag

    Den Antrag können Sie unten auf der Internet-Seite
    bei "Lesen Sie auch" herunter-laden.
    Herunter-laden heißt:
    Eine Datei aus dem Internet auf dem Computer speichern.
     

  • Bitte füllen Sie den Antrag aus.
     
  • Legen Sie eine Zeichnung dazu.
    Auf der Zeichnung kann man sehen,
    wo der Parkplatz sein soll.
     
  • Die Straßen-Verkehrs-Behörde prüft,
    ob an dieser Stelle ein Behinderten-Parkplatz möglich ist.
  • Wichtig: Der Parkplatz darf kein Problem für den Verkehr sein.
    Das heißt:
    Der Parkplatz darf nicht an einem Ort sein,
    wo man eigentlich nicht parken darf.

    Zum Beispiel:
    Nicht vor einer Feuerwehr-Zufahrt oder auf dem Gehweg.

  • Die Straßen-Verkehrs-Behörde sagt Ihnen dann,
    ob Sie einen Behinderten-Parkplatz bekommen.
    Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter
    kommt auch zu dem Ort und schaut sich alles an.
    Die Entscheidung dauert etwa 4 bis 6 Wochen.

Voraussetzung

Schwerbehindertenausweis.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Schwerbehinderten-Ausweis

  • Sie haben einen Schwerbehinderten-Ausweis
    mit den Merkzeichen aG oder Bl.
    aG bedeutet: außergewöhnliche Geh-Behinderung
    Bl bedeutet: blind
     
  • Oder Sie haben die Krankheit Amelie oder Phokomelie.
    Mit dieser Krankheit fehlen beide Arme oder beide Beine.
     
  • Sie haben Ihre Haupt-Wohnung in Potsdam.
     
  • Sie brauchen unbedingt einen Parkplatz
    in der Nähe von Ihrer Wohnung.
     
Ein grünes Auto.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Auto

Sie haben keine eigene Garage.
Und Sie haben keinen festen Parkplatz für Ihr Auto.
Und Sie können auch keine Garage oder keinen Parkplatz mieten.

Dann müssen Sie aufschreiben, warum Sie keinen mieten können.

Gehört ein Parkplatz zur Wohnung?
Dann müssen Sie zuerst den Vermieter oder die Vermieterin fragen.

Wichtig:
Die Stadt kann nur Parkplätze auf öffentlichen Straßen machen.
Private Parkplätze macht die Stadt nicht.

Rechts-Grundlagen

Buch mit Buchtitel: Paragraph
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Gesetz-Buch

Es gibt keinen Rechts-Anspruch
auf einen persönlichen Behinderten-Parkplatz.
Das heißt:
Vielleicht gibt es in der Nähe von Ihrer Wohnung
keinen Platz für einen persönlichen Behinderten-Parkplatz.
Dann können Sie leider keinen Behinderten-Parkplatz bekommen.

Unterlagen

  • Den vollständig ausgefüllten Antrag.

     

    Schwerbehindertenausweis.
    © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

    Schwerbehinderten-Ausweis

  • Eine Kopie von der Vorderseite und Rückseite
    vom Schwerbehinderten-Ausweis.
     
  • Eine Kopie von der Vorderseite und Rückseite
    vom blauen Park-Ausweis für Behinderte.
     
  • Eine Zeichnung,
    wo der Parkplatz sein soll.

    Eine Hand schreibt einen Text mit einem Kugelschreiber auf ein Blatt Papier.
    © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

    schreiben

     
     

  • Sie müssen aufschreiben,
    warum Sie keine Garage
    oder Stellplatz mieten können.

 

 

Zwei 5 Euro Geldscheine und wenige Münzen.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Gebühren

Was passiert nach dem Antrag?

Wenn Sie den Parkplatz bekommen,
wird eine Firma beauftragt.

Die Firma stellt ein Schild für den Parkplatz auf.
Sie malt auch eine Markierung auf die Straße.

Wichtig:
Wenn das Wetter schlecht ist,
wird die Markierung später gemacht.

Gebühren

  • keine
  • Die Stadt bezahlt den Parkplatz
    Die Stadt Potsdam bezahlt das Schild und die Markierung.
    Für den Antrag müssen Sie kein Geld bezahlen.
     

Öffnungs-Zeiten

Eine Uhr. Die Uhrzeit ist 8:00 Uhr.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

8 Uhr

Die Öffnungs-Zeiten finden Sie hier.
(nicht in Leichter Sprache)

 

 

Adresse

Straßen-Verkehrs-Behörde
Friedrich-Engels-Straße 102-104 (Haupt-Bahnhof)
14473 Potsdam
Deutschland