In Potsdam gibt es Wohnungen für Menschen mit wenig Geld.
Diese Wohnungen nennt man: Sozial-Wohnungen.
Für eine Sozial-Wohnung brauchen Sie
einen Wohn-Berechtigungs-Schein.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Das Amt rechnet aus,
ob Sie einen Wohn-Berechtigungs-Schein bekommen.
Es kommt darauf an,
wie viel Geld die Menschen in der Wohnung verdienen.
Das nennt man: Einkommens-Grenze.
Geld
Einkommens-Grenzen pro Jahr für Sozial-Wohnungen
Für 1 Person: 15.600 Euro Netto (Netto= ausgezahlt)
Für 2 Personen: 22.000 Euro Netto (Netto= ausgezahlt)
für jede weitere Person: 4.900 Euro
für jedes Kind zusätzlich: 2.000 Euro
Es gibt 2 verschiedene Bescheinigungen
Bescheinigung
Bei Einhaltung der Einkommens-Grenze erhalten Sie den Wohn-Berechtigungs-Schein für Sozial-Wohnungen,
die öffentlich gefördert sind.
Bei Überschreitung der Einkommens-Grenze erhalten Sie die Bescheinigung für die Bezugs-Berechtigung
für Wohnungen, die nicht öffentlichen gefördert sind.
Hier gibt es andere Einkommens-Grenzen.
Der Wohn-Berechtigungs-Schein ist für 1 Jahr gültig.
Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Antrag
Voraussetzungen
Für den Wohn-Berechtigungs-Schein müssen Sie einen Antrag stellen.
Dazu müssen Sie uns Unterlagen zeigen.
Den Antrag können Sie unten auf der Internet-Seite
bei "Lesen Sie auch" herunter-laden. Herunter-laden heißt:
Eine Datei aus dem Internet auf dem Computer speichern.
Unterlagen
Unterschrift
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus
Alle erwachsenen Personen in der Wohnung
müssen den Antrag unterschreiben
Einkommens-Nachweise von den letzten 12 Monaten
Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
Unterlagen
Bewilligungs-Bescheid für Arbeitslosen-Geld
oder Grund-Sicherung
Eltern-Geld
BAFÖG-Bescheid und Studien-Bescheinigung
Nachweis über Unterhalts-Zahlungen
letzte Renten-Mitteilung
Nachweise über Besonderheiten
Achtung
Sie sind schwanger?
Dann geben Sie uns bitte eine Kopie
vom Mutter-Pass mit Namen und Entbindungs-Termin.
Sie sind weniger als 5 Jahre verheiratet?
Dann geben Sie uns bitte eine Kopie
von der Ehe-Schließung. (unter 40 Jahre alt)
Sind Sie schwer-behindert?
Dann geben Sie uns bitte eine Kopie
von dem Schwer-Behinderten-Ausweis. (Vorder- und Rückseite)
Sie sind vom Partner getrennt?
Dann geben Sie uns bitte einen Nachweis
über die Trennung.
Gebühren
Gebühren
Der Wohn-Berechtigungs-Schein kostet
bis zu 15,00 Euro.
Bestimmte Personen-Gruppen müssen keine Gebühr bezahlen.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.