Wohn-Berechtigungs-Schein

Wohnen
Eine Hand hält einen Dokument.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Bescheinigung

In Potsdam gibt es Wohnungen für Menschen mit wenig Geld.
Diese Wohnungen nennt man: Sozial-Wohnungen.

Für eine Sozial-Wohnung brauchen Sie
einen Wohn-Berechtigungs-Schein.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Das Amt rechnet aus,
ob Sie einen Wohn-Berechtigungs-Schein bekommen.

Es kommt darauf an,
wie viel Geld die Menschen in der Wohnung verdienen.
Das nennt man: Einkommens-Grenze.

mehrere Geldscheine.
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Geld

Einkommens-Grenzen pro Jahr für Sozial-Wohnungen

  • Für 1 Person: 15.600 Euro Netto (Netto= ausgezahlt)
  • Für 2 Personen: 22.000 Euro Netto (Netto= ausgezahlt)
  • für jede weitere Person: 4.900 Euro
  • für jedes Kind zusätzlich: 2.000 Euro

Es gibt 2 verschiedene Bescheinigungen

  • Eine Hand hält einen Dokument.
    © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

    Bescheinigung

    Bei Einhaltung der Einkommens-Grenze erhalten Sie den
    Wohn-Berechtigungs-Schein für Sozial-Wohnungen,
    die öffentlich gefördert sind.
  • Bei Überschreitung der Einkommens-Grenze erhalten Sie die
    Bescheinigung für die Bezugs-Berechtigung
    für Wohnungen, die nicht öffentlichen gefördert sind.
    Hier gibt es andere Einkommens-Grenzen.

Der Wohn-Berechtigungs-Schein ist für 1 Jahr gültig.
Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Beratungssituation. Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Tisch. Der Mann arbeitet in einem Amt. Die Frau stellt einen Antrag.
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Antrag

Voraussetzungen

Für den Wohn-Berechtigungs-Schein müssen Sie einen Antrag stellen.
Dazu müssen Sie uns Unterlagen zeigen.
Den Antrag können Sie unten auf der Internet-Seite
bei "Lesen Sie auch" herunter-laden.
Herunter-laden heißt:
Eine Datei aus dem Internet auf dem Computer speichern.

Unterlagen

Eine Person unterschreibt mit seinem Namen auf einem Dokument.
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Unterschrift

  • Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus
     
  • Alle erwachsenen Personen in der Wohnung
    müssen den Antrag unterschreiben
  • Einkommens-Nachweise von den letzten 12 Monaten
     
  • Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit

    Beispiel Formeller Brief.
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    Unterlagen

  • Bewilligungs-Bescheid für Arbeitslosen-Geld
    oder Grund-Sicherung
     
  • Eltern-Geld
     
  • BAFÖG-Bescheid und Studien-Bescheinigung
     
  • Nachweis über Unterhalts-Zahlungen
     
  • letzte Renten-Mitteilung

Nachweise über Besonderheiten

  • Frau mit erhobenem Zeigefinger. Dieses Bild bedeutet Achtung.
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    Achtung

    Sie sind schwanger?
    Dann geben Sie uns bitte eine Kopie
    vom Mutter-Pass mit Namen und Entbindungs-Termin.
     
  • Sie sind weniger als 5 Jahre verheiratet?
    Dann geben Sie uns bitte eine Kopie
    von der Ehe-Schließung. (unter 40 Jahre alt)
     
  • Sind Sie schwer-behindert?
    Dann geben Sie uns bitte eine Kopie
    von dem Schwer-Behinderten-Ausweis. (Vorder- und Rückseite)
     
  • Sie sind vom Partner getrennt?
    Dann geben Sie uns bitte einen Nachweis
    über die Trennung.

Zwei 5 Euro Geldscheine und wenige Münzen.
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Gebühren

Gebühren

  • Der Wohn-Berechtigungs-Schein kostet
    bis zu 15,00 Euro.
  • Bestimmte Personen-Gruppen müssen keine Gebühr bezahlen.
    Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Öffnungs-Zeiten

Eine Uhr. Die Uhrzeit ist 9 Uhr.
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9 Uhr

Die Öffnungs-Zeiten finden Sie hier.
(nicht in Leichter Sprache)

Postanschrift

Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79-81
14467 Potsdam

Wo? Dienstgebäude

Adresse

Behlertstr. 3a (Haus M/N)
14467 Potsdam
Deutschland