
Schwerbehinderten-Ausweis
Menschen mit einer Behinderung können einen Schwerbehinderten-Ausweis bekommen.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen. Aber NICHT bei der Stadt Potsdam.
Das Landesamt für Soziales und Versorgung
prüft den Antrag.
Das Landesamt für Soziales und Versorgung prüft:
Menschen
Welche Behinderung haben Sie?
- Wie schwer ist die Behinderung?
Dafür gibt es eine Zahl von 20 bis 100.
Die Zahl heißt: Grad der Behinderung.
- Ist der Grad der Behinderung 50 oder mehr?
Dann bekommen Sie einen Schwerbehinderten-Ausweis.
Mit dem Schwerhinderten-Ausweis können Sie
viele Vorteile bekommen.
Zum Beispiel:
- Sie haben einen besonderen Kündigungs-Schutz.
Das heißt:
Ihr Arbeit-Geber darf Sie nicht einfach entlassen.
- Sie müssen weniger Steuern bezahlen.
Sie bekommen 5 Tage mehr Urlaub.
- Sie zahlen vielleicht weniger Eintritt.
Zum Beispiel im Kino, Zoo oder Museum.

Gesetz-Buch
Rechts-Grundlagen
Für den Schwerbehinderten-Ausweis gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 9 oder SGB IX
Unterlagen
Sie müssen den Antrag ausfüllen und unterschreiben.

Antrag
Sie können den Antrag im Internet ausfüllen.
Danach können Sie den Antrag ausdrucken und unterschreiben.
Dazu bitte hier klicken:
Den Antrag müssen Sie dem
Landesamt für Soziales und Versorgung geben.
Das Landesamt für Soziales und Versorgung prüft den Antrag.
Telefon-Sprechzeiten

telefonieren
Service-Telefon: 0355 2893800
Wir beraten Sie gern zu allen Fragen.
Kontakt: 0331 2761 - 497
Öffnungs-Zeiten

9 Uhr
Die Öffnungs-Zeiten finden Sie hier. (nicht in Leichter Sprache)
Downloads
- Information in Leichter Sprache
Adresse
Landesamt für Soziales und Versorgung
Zeppelinstraße 48
14471 Potsdam
Deutschland