Hund anmelden

Hunde-Steuer
Hund
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Hund

Sie leben in Potsdam und Sie haben einen Hund?
Oder Sie haben einen Hund zur Pflege,
Probe oder zum Anlernen?

Dann müssen Sie Hunde-Steuer bezahlen.

  • Sie müssen Ihren Hund innerhalb von 2 Wochen anmelden oder abmelden.
     
  • Wenn Sie neu nach Potsdam gezogen sind,
    müssen Sie Ihren Hund auch innerhalb von 2 Wochen anmelden.
     
  • Oder wenn ein Hund neu geboren wird,
    muss er innerhalb von 2 Wochen angemeldet
    werden nachdem er 3 Monate alt ist.
    Blindenhund führt eine Person.
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    Blinden-Hund

Für manche Hunde müssen Sie
keine Hunde-Steuer bezahlen.
Zum Beispiel:
Für Blinden-Hunde.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Und Sie müssen viele Unterlagen zeigen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beraten Sie dazu gern.
 

2 Kalender: Monat März und April. Markiert: 10 März und 01. April.
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Kalender Hunde-Steuer

Ab wann müssen Sie Hunde-Steuer bezahlen?

Sie bezahlen die Hunde-Steuer ab dem Monat,
nach dem Sie den Hund bekommen haben und er bei Ihnen wohnt.

Zum Beispiel:
Sie haben den Hund am 10. März bekommen.
Dann zahlen Sie die Hunde-Steuer ab April.

Kalender mit Überschrift Monat. Der letzte Tag im Monat ist rot markiert.
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Kalender Monat

Bis wann müssen Sie Hunde-Steuer bezahlen?

Sie zahlen die Hunde-Steuer bis zum Ende des Monats,
in dem Sie den Hund abgeben.
Oder bis zum Ende des Monats, in dem der Hund stirbt.

Wann müssen Sie die Hunde-Steuer bezahlen?

Sie bezahlen die Hunde-Steuer 4 mal im Jahr:

  • am 15. Februar,
  • am 15. Mai,
  • am 15. August und
  • am 15. November.

Voraussetzungen / Unterlagen

Hund anmelden:

  • Eine Person unterschreibt mit seinem Namen auf einem Dokument.
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    Unterschrift

    Sie müssen ein Formular ausfüllen.
    Das Formular heißt: Hundesteuer – Anmeldung.
     
  • Kopie vom Impf-Ausweis des Hundes.
     
  • Nachweis, woher Sie den Hund haben.
    Zum Beispiel:
    • Kauf-Vertrag, Schenkungs-Vertrag
      oder Überlassungs-Vertrag,
    • Abgabe-Bescheinigung vom Tier-Heim.
       
  • Sie sind mit dem Hund aus einer anderen Stadt
    nach Potsdam gezogen?
    Dann zeigen Sie uns den alten Steuer-Bescheid der anderen Stadt für die Hunde-Steuer.

Hund ummelden:

  • Umzugshelfer tragen ein Sofa in ein großes Auto.
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    Umzug

    Sie sind mit dem Hund
    innerhalb von Potsdam umgezogen?
    Dann schreiben Sie uns einen Brief.

    In dem Brief muss stehen:
    • Name des Hunde-Halters
    • alte Anschrift
    • neue Anschrift
    • Kassen-Zeichen
      Das Kassen-Zeichen haben Sie
      bei der Anmeldung bekommen.

Hund abmelden:

  • Eine Person unterschreibt mit seinem Namen auf einem Dokument.
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    Unterschrift

    Sie müssen ein Formular ausfüllen.
    Das Formular heißt: Hundesteuer – Abmeldung.
     
  • Sie haben den Hund abgegeben?
    Dann zeigen Sie uns einen Nachweis.

    Zum Beispiel:
    • Kauf-Vertrag oder Schenkungs-Vertrag
    • Tier-Abgabe-Vertrag
       
  • Der Hund ist gestorben?
    Dann zeigen Sie uns eine Bescheinigung vom Tier-Arzt.

Gebühren

Zwei 5 Euro Geldscheine und wenige Münzen.
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Gebühren

Die Anmeldung für die Hunde-Steuer ist kostenlos.

Die Hunde-Steuer kostet für das Kalender-Jahr:

  • für den ersten Hund: 108,00 Euro
  • für den zweiten Hund: 144,00 Euro
  • für jeden weiteren Hund: 192,00 Euro
  • für Kampf-Hunde: 648,00 Euro

Öffnungs-Zeiten

Eine Uhr. Die Uhrzeit ist 9 Uhr.
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9 Uhr

Wir beraten Sie gern.
Bitte machen Sie einen Termin.
(nicht in Leichter Sprache)

 


Wo?

Adresse

Rathaus
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Deutschland