Der blaue Park-Ausweis für Menschen mit Behinderung

Park-Ausweis für Menschen mit Behinderung

Mit dem blauen Park-Ausweis dürfen sie
zum Beispiel auf einem Behinderten-Parkplatz parken.
Und auch an vielen anderen Stellen.

Der blaue Park-Ausweis gilt in allen Ländern von Europa.

Wo dürfen Sie mit dem blauen Park-Ausweis parken?

  • Sie dürfen auf einem Behinderten-Parkplatz parken.
    Den Behinderten-Parkplatz erkennen Sie am Rollstuhl-Zeichen.
     
  • Sie dürfen kostenlos parken bei Park-Uhren
    und bei Parkschein-Automaten.
    Sie dürfen dort so lange parken, wie sie wollen.
     
  • Sie dürfen im eingeschränkten Halte-Verbot parken.
    Sie dürfen dort bis zu 3 Stunden parken.
    Sie müssen eine Park-Scheibe benutzen.
     
  • Sie dürfen auf Bewohner-Parkplätzen parken.
    Sie dürfen dort bis zu 3 Stunden parken.
    Sie müssen eine Park-Scheibe benutzen.
     
  • Sie dürfen in der Fußgänger-Zone parken.
    Sie dürfen nur in den Liefer-Zeiten parken.
    Die Liefer-Zeiten stehen auf einem Schild.
     
  • Sie dürfen in einer Spiel-Straße parken,
    wenn sie keine anderen Fahrzeuge stören.

Wenn Sie mit dem Auto parken,
dann muss man den Park-Ausweis gut sehen können.

Legen Sie den Park-Ausweis auf die Innen-Seite
der Windschutz-Scheibe.

Achtung
Der Schwerbehinderten-Ausweis ist kein Park-Ausweis.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Schwerbehinderten-Ausweis
    mit den Merkzeichen aG oder Bl.

aG bedeutet: außergewöhnliche Geh-Behinderung
Bl bedeutet: blind

  • Oder Sie haben die Krankheit Amelie oder Phokomelie.
    Mit dieser Krankheit fehlen die Arme oder Beine.
     
  • Sie haben Ihre Haupt-Wohnung in Potsdam.

Persönlicher Behinderten-Parkplatz

Behinderte Menschen können vielleicht einen Parkplatz
in der Nähe von ihrer Wohnung bekommen.
Der Parkplatz ist nur für Sie persönlich.

Man sagt auch:
Personengebundener Behinderten-Parkplatz.
Den Antrag müssen Sie bei der Straßen-Verkehrs-Behörde stellen.
Für mehr Infos klicken Sie bitte hier.

Unterlagen

  • Schwerbehinderten-Ausweis.

Oder:

  • Feststellungs-Bescheid
    vom Landesamt für Soziales und Versorgung.
     
  • Personal-Ausweis.
     
  • aktuelles Pass-Foto.
     
  • Wenn Sie für eine andere Person kommen,
    dann brauchen Sie eine Vollmacht
    oder den Betreuer-Ausweis.
    Eine Vollmacht ist ein Brief.
    In dem Brief steht:
    Wer darf für Sie den Park-Ausweis abholen?

Wo?

Adresse

KFZ-Zulassungs-Stelle und Fahr-Erlaubnis-Behörde
Helene-Lange-Straße 14
14469 Potsdam
Deutschland