Mit dem blauen Park-Ausweis dürfen sie
zum Beispiel auf einem Behinderten-Parkplatz parken.
Und auch an vielen anderen Stellen.
Der blaue Park-Ausweis gilt in allen Ländern von Europa.
Wo dürfen Sie mit dem blauen Park-Ausweis parken?
- Sie dürfen auf einem Behinderten-Parkplatz parken.
Den Behinderten-Parkplatz erkennen Sie am Rollstuhl-Zeichen.
- Sie dürfen kostenlos parken bei Park-Uhren
und bei Parkschein-Automaten.
Sie dürfen dort so lange parken, wie sie wollen.
- Sie dürfen im eingeschränkten Halte-Verbot parken.
Sie dürfen dort bis zu 3 Stunden parken.
Sie müssen eine Park-Scheibe benutzen.
- Sie dürfen auf Bewohner-Parkplätzen parken.
Sie dürfen dort bis zu 3 Stunden parken.
Sie müssen eine Park-Scheibe benutzen.
- Sie dürfen in der Fußgänger-Zone parken.
Sie dürfen nur in den Liefer-Zeiten parken.
Die Liefer-Zeiten stehen auf einem Schild.
- Sie dürfen in einer Spiel-Straße parken,
wenn sie keine anderen Fahrzeuge stören.
Wenn Sie mit dem Auto parken,
dann muss man den Park-Ausweis gut sehen können.
Legen Sie den Park-Ausweis auf die Innen-Seite
der Windschutz-Scheibe.
Achtung
Der Schwerbehinderten-Ausweis ist kein Park-Ausweis.
Voraussetzungen
- Sie haben einen Schwerbehinderten-Ausweis
mit den Merkzeichen aG oder Bl.
aG bedeutet: außergewöhnliche Geh-Behinderung
Bl bedeutet: blind
- Oder Sie haben die Krankheit Amelie oder Phokomelie.
Mit dieser Krankheit fehlen die Arme oder Beine.
- Sie haben Ihre Haupt-Wohnung in Potsdam.
Persönlicher Behinderten-Parkplatz
Behinderte Menschen können vielleicht einen Parkplatz
in der Nähe von ihrer Wohnung bekommen.
Der Parkplatz ist nur für Sie persönlich.
Man sagt auch:
Personengebundener Behinderten-Parkplatz.
Den Antrag müssen Sie bei der Straßen-Verkehrs-Behörde stellen.
Für mehr Infos klicken Sie bitte hier.
Unterlagen
- Schwerbehinderten-Ausweis.
Oder:
- Feststellungs-Bescheid
vom Landesamt für Soziales und Versorgung.
- Personal-Ausweis.
- aktuelles Pass-Foto.
- Wenn Sie für eine andere Person kommen,
dann brauchen Sie eine Vollmacht
oder den Betreuer-Ausweis.
Eine Vollmacht ist ein Brief.
In dem Brief steht:
Wer darf für Sie den Park-Ausweis abholen?
Wo?
Adresse
KFZ-Zulassungs-Stelle und Fahr-Erlaubnis-Behörde
Helene-Lange-Straße 14
14469 Potsdam
Deutschland