Persönlicher Behinderten-Parkplatz

Behinderten-Parkplatz

Behindertenparkplatz vor einem Wohnhaus.
Behindertenparkplatz vor einem Wohnhaus.
Behinderten-Parkplatz (© Janine Draeger)
Menschen mit einer Behinderung können vielleicht
einen eigenen Parkplatz bekommen.

Der Parkplatz ist in der Nähe von ihrer Wohnung.
Der Parkplatz ist nur für sie persönlich.

Man sagt auch:
Personengebundener Behinderten-Parkplatz.

Sie müssen dafür einen Antrag stellen.
Den Antrag stellen Sie bei der Straßen-Verkehrs-Behörde.

So stellen Sie einen Antrag:

  • Beratungssituation. Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Tisch. Der Mann arbeitet in einem Amt. Die Frau stellt einen Antrag.
    Beratungssituation. Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Tisch. Der Mann arbeitet in einem Amt. Die Frau stellt einen Antrag.
    Antrag (© Stefan Albers)
    Den Antrag können Sie unten auf der Internet-Seite
    bei "Lesen Sie auch" herunter-laden.
    Herunter-laden heißt:
    Eine Datei aus dem Internet auf dem Computer speichern.
     
  • Bitte füllen Sie den Antrag aus.
     
  • Legen Sie eine Zeichnung dazu.
    Auf der Zeichnung kann man sehen,
    wo der Parkplatz sein soll.
     
  • Die Straßen-Verkehrs-Behörde prüft,
    ob an dieser Stelle ein Behinderten-Parkplatz möglich ist.
    Die Straßen-Verkehrs-Behörde sagt Ihnen dann,
    ob Sie einen Behinderten-Parkplatz bekommen.

Voraussetzung

  • Schwerbehindertenausweis.
    Schwerbehindertenausweis.
    Schwerbehinderten-Ausweis (© Stefan Albers)
    Sie haben einen Schwerbehinderten-Ausweis
    mit den Merkzeichen aG oder Bl.
    aG bedeutet: außergewöhnliche Geh-Behinderung
    Bl bedeutet: blind
     
  • Oder Sie haben die Krankheit Amelie oder Phokomelie.
    Mit dieser Krankheit fehlen die Arme oder Beine.
     
  • Sie haben Ihre Haupt-Wohnung in Potsdam.
     
  • Sie brauchen unbedingt einen Parkplatz
    in der Nähe von Ihrer Wohnung.
     
  • Ein grünes Auto.
    Ein grünes Auto.
    Auto (© Stefan Albers)
    Sie haben keine eigene Garage
    und Sie haben keinen Stellplatz für Ihr Auto.
    Und Sie können auch keine Garage
    oder Stellplatz mieten.
    Sie müssen aufschreiben,
    warum Sie keine Garage
    oder Stellplatz mieten können.

Rechts-Grundlagen

Buch mit Buchtitel: Paragraph
Buch mit Buchtitel: Paragraph
Gesetz-Buch (© Stefan Albers)
Es gibt keinen Rechts-Anspruch
auf einen persönlichen Behinderten-Parkplatz.
Das heißt:
Vielleicht gibt es in der Nähe von Ihrer Wohnung
keinen Platz für einen persönlichen Behinderten-Parkplatz.
Dann können Sie leider keinen Behinderten-Parkplatz bekommen.

Unterlagen

  • Den vollständig ausgefüllten Antrag.

    Schwerbehindertenausweis.
    Schwerbehindertenausweis.
    Schwerbehinderten-Ausweis (© Stefan Albers)
  • Eine Kopie von der Vorderseite und Rückseite
    vom Schwerbehinderten-Ausweis.
     
  • Eine Kopie von der Vorderseite und Rückseite
    vom blauen Park-Ausweis für Behinderte.
     
  • Eine Zeichnung,
    wo der Parkplatz sein soll.
    Eine Hand schreibt einen Text mit einem Kugelschreiber auf ein Blatt Papier.
    Eine Hand schreibt einen Text mit einem Kugelschreiber auf ein Blatt Papier.
    schreiben (© Stefan Albers)

     
  • Sie müssen aufschreiben,
    warum Sie keine Garage
    oder Stellplatz mieten können.

 

 

Zwei 5 Euro Geldscheine und wenige Münzen.
Zwei 5 Euro Geldscheine und wenige Münzen.
Gebühren (© Stefan Albers)

Gebühren

  • keine


 

Öffnungs-Zeiten

Eine Uhr. Die Uhrzeit ist 8:00 Uhr.
Eine Uhr. Die Uhrzeit ist 8:00 Uhr.
8 Uhr (© Stefan Albers)

Die Öffnungs-Zeiten finden Sie hier.
(nicht in Leichter Sprache)

 

 

Wo?

Adresse: 
Straßen-Verkehrs-Behörde
Friedrich-Engels-Straße 102-104
14473 Potsdam
Deutschland
+49 331 289-3263
+49 331 289-3295