Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungs-Gesetz

Ein Asyl-Bewerber ist eine Person.
Die Person macht einen Asyl-Antrag.
Ein Asyl-Bewerber sucht Schutz in einem anderen Land.

Grundsicherung. Amt gibt Geldhilfe für Essen, Miete und weiteres.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Grund-Sicherung

Manche Asyl-Bewerber haben zu wenig Geld,
weil sie aus einem anderen Land geflohen sind.

Diese Menschen können verschiedene Hilfen bekommen.
Damit sie genug zu Essen haben.
Oder in einer Wohnung leben können.

Das nennt man auch:
Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungs-Gesetz

Voraussetzungen

Die Hilfe ist für:

  • Ausländer ohne Bleibe-Recht
  • Ausländer im Asylverfahren

Unterlagen

Beratungssituation. Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Tisch. Der Mann arbeitet in einem Amt. Die Frau stellt einen Antrag.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Antrag

Für diese Hilfe müssen Sie einen Antrag stellen.
Dazu müssen Sie viele Unterlagen zeigen.
Und Sie müssen wichtige Papiere mitbringen.
Wir beraten Sie gern zu allen Fragen.
Und besprechen welche Unterlagen Sie brauchen.

Den Antrag können Sie unten auf der Internet-Seite
bei "Lesen Sie auch" herunter-laden.
Herunter-laden heißt:
Eine Datei aus dem Internet auf dem Computer speichern.

Zwei 5 Euro Geldscheine und wenige Münzen.
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Gebühren

Gebühren

  • keine



 

Öffnungs-Zeiten

Eine Uhr. Die Uhrzeit ist 9 Uhr.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

9 Uhr

Die Öffnungs-Zeiten finden Sie hier.
(nicht in Leichter Sprache)
 

Adresse

Behlertstr. 3a (Haus M/N)
14467 Potsdam
Deutschland