Grund-Sicherung im Alter und bei Erwerbs-Minderung

Hilfe zur Pflege

Wer kann die Geld-Hilfe bekommen?

4 Menschen stehen nebeneinander. Darunter eine Person im Rollstuhl und eine Person mit einem Rollator.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Menschen

Das ist eine Geld-Hilfe für Menschen, die wenig Geld zum Leben haben.

  • Menschen, die 65 Jahre alt sind oder älter.
    Diese Menschen müssen nicht mehr arbeiten.
     
  • Erwachsene Menschen mit Behinderung,
    die nicht arbeiten können.
     
Wenige Euromünzen in einem Portmonee.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Geld-Börse

Voraussetzungen

  • Sie haben zu wenig Geld zum Leben.
     
  • Sie bekommen kein Geld von anderen.
    Zum Beispiel:
    Sie bekommen kein Geld von ihrer Familie.
    Und Sie bekommen kein Geld von einem anderen Amt.
     

Buch mit Buchtitel: Paragraph
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Gesetz-Buch

Rechts-Grundlagen

Die Regeln für die Grund-Sicherung
stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 12, 4. Kapitel
Die Abkürzung ist: SGB 12 oder SGB XII
 

Beratungssituation. Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Tisch. Der Mann arbeitet in einem Amt. Die Frau stellt einen Antrag.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Antrag

Unterlagen

Für diese Hilfe müssen Sie einen Antrag stellen.
Dazu müssen Sie uns Unterlagen zeigen.
Und Sie müssen wichtige Papiere mitbringen.
Wir beraten Sie gern zu allen Fragen.
Und besprechen welche Unterlagen Sie brauchen.
 
Unterlagen zur Person
  • Melde-Bescheinigung

    Auf dem Personalausweis stehen wichtige Daten, zum Beispiel der Name und das Geburtsdatum einer Person.
    © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

    Personal-Ausweis

  • Personal-Ausweis oder Reise-Pass
     
  • Sie gehen zur Schule?
    Dann zeigen Sie Ihre Schul-Bescheinigung
     
  • Sie haben einen ausländischen Pass?
    Dann zeigen Sie zum Beispiel:
    Ihre Niederlassungs-Erlaubnis,
    Oder Aufenthalts-Erlaubnis,
    Reise-Pass oder Fremden-Pass.

Unterlagen zur Wohnung

  • Unterschriebener Mietvertrag.
    © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

    Miet-Vertrag

    Miet-Vertrag für Ihre Wohnung
     
  • Miet-Bescheinigung.
    Diese Bescheinigung muss der Vermieter ausfüllen.
     
  • Antrag für Wohn-Geld.
    Diesen Antrag müssen Sie stellen,
    auch wenn Sie schon Wohn-Geld bekommen.
  • Bescheid für Wohn-Geld

  • Bescheid über die Zahlung von Härte-Ausgleich.
    Das ist ein Nachweis darüber,
    ob Sie oder der Vermieter das Geld bekommen.

Unterlagen zum Geld

mehrere Geldscheine.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Geld

Sie müssen dem Amt alle Bescheinigungen zeigen
über das Geld, das Sie bekommen.

Sie brauchen die Bescheinigungen für alle Personen,
die in der Wohnung leben.

Zum Beispiel:

  • Wie viel Geld verdienen Sie?
  • Wie viel Rente bekommen Sie?
  • Wie viel Kinder-Geld bekommen Sie
  • Wie viel Unterhalt bekommen Sie von anderen?
  • Wie viel Geld haben Sie bei der Bank?
  • Haben Sie ein Auto?
  • Gehört Ihnen ein Haus oder eine Wohnung?

Weitere Unterlagen

Beispiel Formeller Brief.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Unterlagen

Zum Beispiel:

  • Sie sind geschieden?
    Dann zeigen Sie das Scheidungs-Urteil
    und das Unterhalts-Urteil.
     
  • Sie bezahlen Unterhalt an andere Menschen?
    Dann brauchen wir den Namen
    und die Anschrift von allen, an die Sie Unterhalt bezahlen.
     
  • Sie bekommen Pflege?
    Dann zeigen Sie den Bescheid von der Pflege-Kasse.
     
  • Diese Unterlagen brauchen wir von Ihnen
    und von allen anderen Personen, die bei Ihnen wohnen.
     
  • Vielleicht müssen Sie noch andere Unterlagen zeigen.
    Weitere Informationen können Sie unten auf der Internet-Seite
    bei "Downloads" herunter-laden.
    Herunter-laden heißt:
    Eine Datei aus dem Internet auf dem Computer speichern.
Zwei 5 Euro Geldscheine und wenige Münzen.
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Gebühren

Gebühren

  • keine

 

Öffnungs-Zeiten

Eine Uhr. Die Uhrzeit ist 9 Uhr.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

9 Uhr

 
Die Öffnungs-Zeiten finden Sie hier.
(nicht in Leichter Sprache)
 
 


Wo?

Adresse

Behlertstr. 3a (Haus M/N)
14467 Potsdam
Deutschland