Hilfe zur Pflege
Wer kann die Geld-Hilfe bekommen?
Das ist eine Geld-Hilfe für Menschen, die wenig Geld zum Leben haben.
- Menschen, die 65 Jahre alt sind oder älter.
Diese Menschen müssen nicht mehr arbeiten.
- Erwachsene Menschen mit Behinderung,
die nicht arbeiten können.
Voraussetzungen
-
Sie haben zu wenig Geld zum Leben.
- Sie bekommen kein Geld von anderen.
Zum Beispiel:
Sie bekommen kein Geld von ihrer Familie.
Und Sie bekommen kein Geld von einem anderen Amt.
Rechts-Grundlagen
Die Regeln für die Grund-Sicherung
stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 12, 4. Kapitel
Die Abkürzung ist: SGB 12 oder SGB XII
Unterlagen
Für diese Hilfe müssen Sie einen Antrag stellen.
Dazu müssen Sie uns Unterlagen zeigen.
Und Sie müssen wichtige Papiere mitbringen.
Wir beraten Sie gern zu allen Fragen.
Und besprechen welche Unterlagen Sie brauchen.
Dazu müssen Sie uns Unterlagen zeigen.
Und Sie müssen wichtige Papiere mitbringen.
Wir beraten Sie gern zu allen Fragen.
Und besprechen welche Unterlagen Sie brauchen.
Unterlagen zur Person
-
Personal-Ausweis oder Reise-Pass
- Sie gehen zur Schule?
Dann zeigen Sie Ihre Schul-Bescheinigung
- Sie haben einen ausländischen Pass?
Dann zeigen Sie zum Beispiel:
Ihre Niederlassungs-Erlaubnis,
Oder Aufenthalts-Erlaubnis,
Reise-Pass oder Fremden-Pass.
Unterlagen zur Wohnung
-
Miet-Vertrag für Ihre Wohnung
- Miet-Bescheinigung.
Diese Bescheinigung muss der Vermieter ausfüllen.
- Antrag für Wohn-Geld.
Diesen Antrag müssen Sie stellen,
auch wenn Sie schon Wohn-Geld bekommen. -
Bescheid für Wohn-Geld
- Bescheid über die Zahlung von Härte-Ausgleich.
Das ist ein Nachweis darüber,
ob Sie oder der Vermieter das Geld bekommen.
Unterlagen zum Geld
Sie müssen dem Amt alle Bescheinigungen zeigen
über das Geld, das Sie bekommen.
Sie brauchen die Bescheinigungen für alle Personen,
die in der Wohnung leben.
Zum Beispiel:
- Wie viel Geld verdienen Sie?
- Wie viel Rente bekommen Sie?
- Wie viel Kinder-Geld bekommen Sie
- Wie viel Unterhalt bekommen Sie von anderen?
- Wie viel Geld haben Sie bei der Bank?
- Haben Sie ein Auto?
- Gehört Ihnen ein Haus oder eine Wohnung?
Weitere Unterlagen
Zum Beispiel:
- Sie sind geschieden?
Dann zeigen Sie das Scheidungs-Urteil
und das Unterhalts-Urteil.
- Sie bezahlen Unterhalt an andere Menschen?
Dann brauchen wir den Namen
und die Anschrift von allen, an die Sie Unterhalt bezahlen.
- Sie bekommen Pflege?
Dann zeigen Sie den Bescheid von der Pflege-Kasse.
- Diese Unterlagen brauchen wir von Ihnen
und von allen anderen Personen, die bei Ihnen wohnen.
- Vielleicht müssen Sie noch andere Unterlagen zeigen.
Weitere Informationen können Sie unten auf der Internet-Seite
bei "Downloads" herunter-laden.
Herunter-laden heißt:
Eine Datei aus dem Internet auf dem Computer speichern.
Gebühren
- keine
Öffnungs-Zeiten
Die Öffnungs-Zeiten finden Sie hier.
(nicht in Leichter Sprache)
(nicht in Leichter Sprache)
Wo?
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Behlertstr. 3a (Haus M/N)
14467 Potsdam
Deutschland
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