Wohn-Geld-Behörde
Manche Menschen in Potsdam haben zu wenig Geld für ihre Wohnung.
Dann können Sie vielleicht Wohn-Geld bekommen.
Für das Wohn-Geld müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Wohn-Geld-Behörde prüft den Antrag.
Die Wohn-Geld-Behörde entscheidet:
- Können Sie Wohn-Geld bekommen?
- Wie viel Wohn-Geld bekommen Sie?
Voraussetzungen
- Sie haben Ihre Haupt-Wohnung
oder Ihre Neben-Wohnung in Potsdam.
- Sie besitzen eine eigene Wohnung
oder ein eigenes Haus.
Und Sie wohnen selber in dem Haus.
Dann können Sie Geld für die Wohnung
oder für das Haus bekommen.
Das Geld heißt: Lasten-Zuschuss.
-
Sie wohnen in einer Miet-Wohnung.
Dann können Sie Geld für die Miete bekommen.
Das Geld heißt: Miet-Zuschuss.
- Sie sind Bewohner in einem Wohn-Heim.
Unterlagen
- Sie müssen einen Antrag stellen.
Dann können Sie eine Hilfe bekommen.
Den Antrag können Sie unten auf der Internet-Seite
bei "Lesen Sie auch" herunter-laden.
Herunter-laden heißt:
Eine Datei aus dem Internet auf dem Computer speichern.
- Sie müssen dem Amt Bescheinigungen
zeigen über Ihr Geld.
Zum Beispiel:- Wie viel Geld verdienen Sie?
- Wie viel Unterhalt bekommen
Sie von anderen? - Wie viel Zinsen bekommen
Sie für Ihr Spar-Buch?
-
Sie leben in einem eigenen Haus
oder in einer eigenen Wohnung?
Dann zeigen Sie dem Amt
den Bescheid für die Grund-Steuer.
- Sie wohnen in einer Haushalts-Gemeinschaft?
Dann zeigen Sie dem Amt eine Bescheinigung dafür.
Bitte füllen Sie dafür das Formular aus.
Das Formular heißt:
Wohngeld - Erklärung Verantwortungs-
und Einstehens-Gemeinschaft.
- Sie leben in einer Miet-Wohnung?
Dann zeigen Sie dem Amt den Miet-Vertrag
oder den Nutzungs-Vertrag.
- Sie haben für Ihr Haus oder
Ihre Wohnung einen Kredit bei der Bank?
Dann zeigen Sie dem Amt eine Bescheinigung dafür.
- Sie bezahlen Geld für Kranken-Versicherung,
für Renten-Versicherung und andere Steuern?
Dann zeigen Sie dem Amt eine Bescheinigung dafür.
- Sie sind gerade aus einer anderen Stadt
nach Potsdam gezogen?
Dann brauchen Sie eine Bescheinigung
von der anderen Stadt.
Die Bescheinigung heißt:
Negativ-Bescheid Wohngeld.
- Sie leben getrennt von Ihrem Partner
oder von Ihrer Partnerin?
Dann zeigen Sie dem Amt eine Bescheinigung dafür.
Die Bescheinigung bekommen Sie beim Finanz-Amt.
- Sie haben einen Schwerbehinderten-Ausweis?
Dann zeigen Sie dem Amt den Ausweis.
- Sie bekommen BAföG?
Dann zeigen Sie dem Amt den BAföG-Bescheid.
Gebühren
- keine
Öffnungs-Zeiten
Die Öffnungs-Zeiten finden Sie hier.
(nicht in Leichter Sprache)
Wo?
Address
Behlertstr. 3a (Haus M/N)
14467 Potsdam
Deutschland