Eingliederungs-Hilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung

Gruppenbild von 6 Kindern unterschiedlichen Alters und Geschlecht.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Kinder

Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung können viele Hilfen bekommen.
Diese Hilfen heißen: Eingliederungs-Hilfe.

Wer kann die Eingliederungs-Hilfe für Kinder und Jugendliche bekommen?

  • Nur Kinder und Jugendliche
    mit einer seelischen Behinderung
     

Für Menschen über 18 Jahren gibt es die Eingliederungs-Hilfe für Erwachsene.

Diese Hilfen gehören zur Eingliederungs-Hilfe für Kinder und Jugendliche

Zum Beispiel:

Ein krabbelndes Baby.
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Baby

  • Früh-Förderung für kleine Kinder.
    Vielleicht spricht das Kind noch nicht so gut,
    wie andere Kinder.
    Oder das Kind kann noch nicht krabbeln oder laufen.
    Dann kann die Früh-Förderung helfen.
    Die Früh-Förderung ist für kleine Kinder
    die noch nicht zur Schule gehen.
    Diese Hilfen nennt man auch:
    Heil-Pädagogische Hilfen für Kinder,
    die noch nicht zur Schule gehen.
     
Lehrer steht vor der Tafel und unterrichtet Schulklasse. Schüler sitzen an Tischen mit Blick zum Lehrer.
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Klassen-Raum

  • Hilfe für die Schule
    Vielleicht braucht das Kind Hilfe,
    um eine Schule zu besuchen.
    Dafür gibt es zum Beispiel Einzelfall-Helfer.
    Das nennt man:
    Hilfen zu einer angemessenen Schul-Bildung.


 


 

Ein Mann sitzt auf einem Sitzball. In den Händen über seinem Kopg hält er ein elastisches Band. Eine Frau kniet an seiner Seite und stützt ihn.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Hilfe Gesundheit

  • Hilfen für die Gesundheit
    Vielleicht kann das Kind eine Hilfe bekommen,
    wodurch die Gesundheit verbessert werden kann.
    Das nennt man:
    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.




 

  • Hilfe für die Freizeit:
     

    Eine Hand zeigt auf: Fussballspielen, Freunde treffen, singen im Chor.
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    Selbst-Bestimmung Freizeit

    Vielleicht braucht das Kind Hilfe,
    damit es eine Veranstaltung besuchen kann.
    Oder damit es seine Freunde treffen kann.
    Dafür können Sie Hilfe bekommen.
    Das nennt man:
    Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.




 

Buch mit Buchtitel: Paragraph
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Gesetz-Buch

Rechts-Grundlagen

Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 12.
Die Abkürzung ist: SGB XII

 

Voraussetzungen

  • Beratungssituation. Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Tisch. Der Mann arbeitet in einem Amt. Die Frau stellt einen Antrag.
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    Antrag

    Für diese Hilfe müssen Sie einen Antrag stellen.
    Dazu müssen Sie viele Unterlagen zeigen.
    Wir beraten Sie gern.
    Und besprechen welche Unterlagen Sie brauchen.
    Bitte machen Sie einen Termin aus.

    Hinweis:
    Nicht alle Menschen mit Behinderung können die Eingliederungs-Hilfe bekommen.
    Wenn Sie eine Frage zur Eingliederungs-Hilfe haben,
    machen Sie bitte einen Termin aus.

  • Vielleicht müssen Sie einen Teil der Hilfen selbst bezahlen.
    Das kann sein, wenn Sie eigenes Geld verdienen.

Unterlagen

Sie wollen einen Antrag auf Eingliederungs-Hilfe stellen?
Dann brauchen wir diese Unterlagen:

Eine Person unterschreibt mit seinem Namen auf einem Dokument.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Unterschrift

  • Den Antrag.
    Die Eltern oder Erziehungs-Berechtigten müssen den Antrag ausfüllen.
    Dafür gibt es eine Antrags-Vorlage.
    Die Antrags-Vorlage können Sie unten auf dieser Internet-Seite herunter-laden.
    Herunter-laden heißt:
    Eine Datei aus dem Internet auf dem Computer speichern.
     
  • Beispiel Formeller Brief.
    © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

    Unterlagen

    Einen Brief von einem Fach-Arzt.

    Zum Beispiel: Arzt für Kinder- und Jugend-Psychiatrie.


 

  • Bescheid von der Pflege-Kasse.

 

 

  • Auf dem Personalausweis stehen wichtige Daten, zum Beispiel der Name und das Geburtsdatum einer Person.
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    Personal-Ausweis

    Einen Personal-Ausweis oder Reise-Pass.

 

 

 

  • Schwerbehindertenausweis.
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    Schwerbehinderten-Ausweis

    Schwerbehinderten-Ausweis und Feststellungs-Bescheid.

 
 
 
 
 
Zwei 5 Euro Geldscheine und wenige Münzen.
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Gebühren

Gebühren

  • keine

 

 

 

Öffnungs-Zeiten

Eine Uhr. Die Uhrzeit ist 9 Uhr.
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9 Uhr

Wir beraten Sie gern.
Bitte machen Sie einen Termin.
(nicht in Leichter Sprache)

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14469 Potsdam
Deutschland