Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung können viele Hilfen bekommen.
Diese Hilfen heißen: Eingliederungs-Hilfe.
Wer kann die Eingliederungs-Hilfe für Kinder und Jugendliche bekommen?
- Nur Kinder und Jugendliche
mit einer seelischen Behinderung
Für Menschen über 18 Jahren gibt es die Eingliederungs-Hilfe für Erwachsene.
Diese Hilfen gehören zur Eingliederungs-Hilfe für Kinder und Jugendliche
Zum Beispiel:
- Früh-Förderung für kleine Kinder.
Vielleicht spricht das Kind noch nicht so gut,
wie andere Kinder.
Oder das Kind kann noch nicht krabbeln oder laufen.
Dann kann die Früh-Förderung helfen.
Die Früh-Förderung ist für kleine Kinder
die noch nicht zur Schule gehen.
Diese Hilfen nennt man auch:
Heil-Pädagogische Hilfen für Kinder,
die noch nicht zur Schule gehen.
- Hilfe für die Schule
Vielleicht braucht das Kind Hilfe,
um eine Schule zu besuchen.
Dafür gibt es zum Beispiel Einzelfall-Helfer.
Das nennt man:
Hilfen zu einer angemessenen Schul-Bildung.
- Hilfen für die Gesundheit
Vielleicht kann das Kind eine Hilfe bekommen,
wodurch die Gesundheit verbessert werden kann.
Das nennt man:
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Hilfe für die Freizeit:
Vielleicht braucht das Kind Hilfe,
damit es eine Veranstaltung besuchen kann.
Oder damit es seine Freunde treffen kann.
Dafür können Sie Hilfe bekommen.
Das nennt man:
Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Rechts-Grundlagen
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 12.
Die Abkürzung ist: SGB XII
Voraussetzungen
-
Für diese Hilfe müssen Sie einen Antrag stellen.
Dazu müssen Sie viele Unterlagen zeigen.
Wir beraten Sie gern.
Und besprechen welche Unterlagen Sie brauchen.
Bitte machen Sie einen Termin aus.
Hinweis:
Nicht alle Menschen mit Behinderung können die Eingliederungs-Hilfe bekommen.
Wenn Sie eine Frage zur Eingliederungs-Hilfe haben,
machen Sie bitte einen Termin aus. - Vielleicht müssen Sie einen Teil der Hilfen selbst bezahlen.
Das kann sein, wenn Sie eigenes Geld verdienen.
Unterlagen
Sie wollen einen Antrag auf Eingliederungs-Hilfe stellen?
Dann brauchen wir diese Unterlagen:
- Den Antrag.
Die Eltern oder Erziehungs-Berechtigten müssen den Antrag ausfüllen.
Dafür gibt es eine Antrags-Vorlage.
Die Antrags-Vorlage können Sie unten auf dieser Internet-Seite herunter-laden.
Herunter-laden heißt:
Eine Datei aus dem Internet auf dem Computer speichern.
Einen Brief von einem Fach-Arzt.
Zum Beispiel: Arzt für Kinder- und Jugend-Psychiatrie.
- Bescheid von der Pflege-Kasse.
Einen Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
Schwerbehinderten-Ausweis und Feststellungs-Bescheid.
Gebühren
- keine
Öffnungs-Zeiten
Wir beraten Sie gern.
Bitte machen Sie einen Termin.
(nicht in Leichter Sprache)
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Behlertstr. 3a (Haus M/N)
14469 Potsdam
Deutschland