Erwachsene Menschen mit Behinderung können viele Hilfen bekommen.
Diese Hilfen heißen: Eingliederungs-Hilfe.
Wer kann die Eingliederungs-Hilfe für Erwachsene bekommen?
- Erwachsene Menschen
mit einer geistigen Behinderung
- Erwachsene Menschen
mit einer Körper-Behinderung
- Erwachsene Menschen
mit einer psychischen Behinderung
Für Menschen mit Behinderung unter 18 Jahren gibt es die
Eingliederungs-Hilfe für Kinder und Jugendliche.
Diese Hilfen gehören zur Eingliederungs-Hilfe für Erwachsene
Zum Beispiel:
-
Hilfen für die Arbeit
Sie können Hilfe bekommen,
damit Sie eine Arbeit finden.
Oder damit Sie einen Beruf lernen können.
Das nennt man:
Leistung zur Teilhabe am Arbeits-Leben.
-
Hilfen für die Bildung
Vielleicht können Sie wegen Ihrer Behinderung
keine Schule oder keine Universität besuchen.
Dann können Sie Hilfe bekommen.
- Werkstatt für Menschen mit Behinderung
In einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung können Sie eine Arbeit lernen.
Und Sie können dort arbeiten.
Wenn Sie die Arbeit in der Werkstatt nicht schaffen,
dann können Sie in den Förder-Bereich gehen.
- Hilfen für die Gesundheit
Vielleicht können Sie eine Hilfe bekommen,
wodurch die Gesundheit verbessert werden kann.
Das nennt man:
Leistung zur medizinischen Rehabilitation.
- Hilfen beim Wohnen
Sie wohnen in einer Wohnung?
Und Sie brauchen vielleicht Hilfe beim Wohnen?
Dann kommt ein Betreuer oder eine Betreuerin zu Ihnen nach Hause.
Der Betreuer oder die Betreuerin hilft Ihnen.
Zum Beispiel:- beim Einkaufen und beim Kochen
- beim Putzen und beim Waschen
- Oder beim Geld einteilen
-
Hilfsmittel
Vielleicht brauchen Sie Hilfsmittel,
damit Sie besser zurecht kommen?
Dann können Sie diese Hilfsmittel bezahlt bekommen.
Hilfsmittel sind zum Beispiel:- Ein Blinden-Stock oder Hör-Gerät
- Ein Rollstuhl oder eine Geh-Hilfe
-
Hilfe für die Freizeit
Vielleicht brauchen Sie Hilfe,
damit Sie eine Veranstaltung besuchen können.
Oder damit Sie ihre Freunde treffen können.
Dafür können Sie Hilfe bekommen.
Das nennt man:
Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.
Rechts-Grundlagen
Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 12.
Die Abkürzung ist: SGB XII
Voraussetzungen
-
Für diese Hilfen müssen Sie einen Antrag stellen.
Dazu müssen Sie viele Unterlagen zeigen.
Wir beraten Sie gern.
Und besprechen welche Unterlagen Sie brauchen.
Bitte machen Sie einen Termin aus.
Hinweis:
Nicht alle Menschen mit Behinderung können die Eingliederungs-Hilfe bekommen.
Wenn Sie eine Frage zur Eingliederungs-Hilfe haben,
machen Sie bitte einen Termin aus.
- Vielleicht müssen Sie einen Teil der Hilfen selbst bezahlen.
Das kann sein, wenn Sie eigenes Geld verdienen.
Unterlagen
Sie wollen einen Antrag auf Eingliederungs-Hilfe stellen?
Dann brauchen wir diese Unterlagen:
- Den Antrag.
Dafür gibt es eine Antrags-Vorlage.
Die Antrags-Vorlage können Sie unten auf dieser Internet-Seite herunter-laden.
Herunter-laden heißt:
Eine Datei aus dem Internet auf dem Computer speichern.
- Einen Personal-Ausweis oder Reise-Pass.
-
Unterlagen zu Ihrem Geld.Zum Beispiel:
- Die Konto-Auszüge von den letzten 3 Monaten
- Das Sparbuch
- Der Vertrag von der Lebens-Versicherung
- Der Bauspar-Vertrag
-
Den Miet-Vertrag für Ihre Wohnung
-
Den Schwerbehinderten-Ausweis
und den Feststellungs-Bescheid
-
Bescheid von der Pflege-Kasse
- Briefe vom Arzt oder vom Krankenhaus
- Betreuer-Ausweis. Wenn Sie eine gerichtliche Betreuung haben.
Gebühren
- keine
Öffnungs-Zeiten
Wir beraten Sie gern.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
(nicht in Leichter Sprache)
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