
Umzug
Sie müssen in eine andere Wohnung umziehen?
Aber Sie haben nicht genug Geld für den Umzug?
Dann kann das Amt einen Teil davon bezahlen.
Sie müssen in der neuen Wohnung die Wände streichen?
Dann kann das Amt vielleicht auch Geld dafür bezahlen.
Die Hilfe heißt:
Beihilfe für Umzugs-Kosten
Oder Umzugs-Kosten-Beihilfe.

Antrag
Für diese Hilfe müssen Sie einen Antrag stellen.
Das Amt prüft, ob Sie wirklich umziehen müssen.
Die neue Wohnung darf nicht zu viel Geld kosten.
Voraussetzungen
- Sie wohnen in Potsdam.
-
Eltern mit Kind
Es gibt einen wichtigen Grund für den Umzug.
Zum Beispiel:
Sie haben ein Kind bekommen.
Darum ist alte Wohnung zu klein. -
Sie bekommen schon eine Geld-Hilfe vom Amt.
Die Hilfe heißt:
Hilfe zum Lebens-Unterhalt. -
Oder Sie haben zu wenig Geld zum Leben.
Achtung
Achtung:
- Sie müssen den Antrag vor dem Umzug stellen.
- Kostet die neue Wohnung mehr Geld als die alte?
Dann sprechen Sie zuerst mit dem Amt,
bevor Sie den Miet-Vertrag unterschreiben.
Unterlagen
Unterlagen
- Sie können den Umzug selbst machen?
Dann brauchen Sie Angebote von 3 Firmen, die LKW verleihen. - Sie können den Umzug nicht selbst machen?
Dann brauchen Sie Angebote von 3 Umzugs-Firmen.
Gebühren
Gebühren
-
keine
Öffnungs-Zeiten
9 Uhr
Die Öffnungs-Zeiten finden Sie hier.
(nicht in Leichter Sprache)
Wo?
Adresse
Behlertstr. 3a (Haus M/N)
14467 Potsdam
Deutschland