
Wohnung
Sie ziehen zum ersten Mal in eine eigene Wohnung?
Und Sie haben zu wenig Geld für die Wohnungs-Einrichtung?
Dann können Sie Hilfe vom Amt bekommen.
Die Hilfe heißt:
Gewährung einmaliger Bedarfe
im Rahmen der Hilfe zum Lebens-Unterhalt.
Möbel
zum Beispiel diese Dinge:
- Möbel
- Geschirr
- Kleine Haushalts-Geräte
zum Beispiel eine Kaffee-Maschine - Große Haushalts-Geräte
zum Beispiel Herd, Kühlschrank und Wasch-Maschine
Manchmal gehören diese Geräte schon zur Miet-Wohnung. Geld bekommen
Dann bekommen Sie keine neuen Geräte.
Voraussetzungen
- Sie wohnen in Potsdam.
- Sie bekommen schon eine Geld-Hilfe vom Amt.
Die Hilfe heißt: Hilfe zum Lebens-Unterhalt. - Oder Sie haben zu wenig Geld zum Leben.
Rechts-Grundlagen
Gesetz-Buch
Das Gesetz heißt: Sozial-Gesetz-Buch 12.
Die Abkürzung ist: SGB 12 oder SGB XII
Unterlagen
Antrag
Dazu müssen Sie uns Unterlagen zeigen.
Und Sie müssen wichtige Papiere mitbringen.
Den Antrag können Sie unten auf der Internet-Seite
bei "Lesen Sie auch" herunter-laden.
Herunter-laden heißt:
Eine Datei aus dem Internet auf dem Computer speichern.
Gebühren
Gebühren
- keine
Öffnungs-Zeiten
9 Uhr
Die Öffnungs-Zeiten finden Sie hier.
(nicht in Leichter Sprache)
Wo?
Adresse
Behlertstr. 3a (Haus M/N)
14467 Potsdam
Deutschland