Wohnen

Wohn-Berechtigungs-Schein

Eine Hand hält einen Dokument.
Eine Hand hält einen Dokument.
Bescheinigung (© Stefan Albers)

In Potsdam gibt es Wohnungen für Menschen mit wenig Geld.
Diese Wohnungen nennt man: Sozial-Wohnungen.

Für eine Sozial-Wohnung brauchen Sie
einen Wohn-Berechtigungs-Schein.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Das Amt rechnet aus,
ob Sie einen Wohn-Berechtigungs-Schein bekommen.

Es kommt darauf an,
wie viel Geld die Menschen in der Wohnung verdienen.
Das nennt man: Einkommens-Grenze.

mehrere Geldscheine.
mehrere Geldscheine.
Geld (© Stefan Albers)

Einkommens-Grenzen pro Jahr für Sozial-Wohnungen

  • Für 1 Person: 15.600 Euro Netto (Netto= ausgezahlt)
  • Für 2 Personen: 22.000 Euro Netto (Netto= ausgezahlt)
  • für jede weitere Person: 4.900 Euro
  • für jedes Kind zusätzlich: 2.000 Euro

Es gibt 2 verschiedene Bescheinigungen

  • Eine Hand hält einen Dokument.
    Eine Hand hält einen Dokument.
    Bescheinigung (© Stefan Albers)
    Bei Einhaltung der Einkommens-Grenze erhalten Sie den
    Wohn-Berechtigungs-Schein für Sozial-Wohnungen,
    die öffentlich gefördert sind.
  • Bei Überschreitung der Einkommens-Grenze erhalten Sie die
    Bescheinigung für die Bezugs-Berechtigung
    für Wohnungen, die nicht öffentlichen gefördert sind.
    Hier gibt es andere Einkommens-Grenzen.

Der Wohn-Berechtigungs-Schein ist für 1 Jahr gültig.
Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.

Beratungssituation. Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Tisch. Der Mann arbeitet in einem Amt. Die Frau stellt einen Antrag.
Beratungssituation. Ein Mann und eine Frau sitzen an einem Tisch. Der Mann arbeitet in einem Amt. Die Frau stellt einen Antrag.
Antrag (© Stefan Albers)

Voraussetzungen

Für den Wohn-Berechtigungs-Schein müssen Sie einen Antrag stellen.
Dazu müssen Sie uns Unterlagen zeigen.
Den Antrag können Sie unten auf der Internet-Seite
bei "Lesen Sie auch" herunter-laden.
Herunter-laden heißt:
Eine Datei aus dem Internet auf dem Computer speichern.

Unterlagen

Eine Person unterschreibt mit seinem Namen auf einem Dokument.
Eine Person unterschreibt mit seinem Namen auf einem Dokument.
Unterschrift (© Stefan Albers)
  • Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus
     
  • Alle erwachsenen Personen in der Wohnung
    müssen den Antrag unterschreiben
  • Einkommens-Nachweise von den letzten 12 Monaten
     
  • Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit

    Beispiel Formeller Brief.
    Beispiel Formeller Brief.
    Unterlagen (© Stefan Albers)
  • Bewilligungs-Bescheid für Arbeitslosen-Geld
    oder Grund-Sicherung
     
  • Eltern-Geld
     
  • BAFÖG-Bescheid und Studien-Bescheinigung
     
  • Nachweis über Unterhalts-Zahlungen
     
  • letzte Renten-Mitteilung

Nachweise über Besonderheiten

  • Frau mit erhobenem Zeigefinger. Dieses Bild bedeutet Achtung.
    Frau mit erhobenem Zeigefinger. Dieses Bild bedeutet Achtung.
    Achtung (© Stefan Albers)
    Sie sind schwanger?
    Dann geben Sie uns bitte eine Kopie
    vom Mutter-Pass mit Namen und Entbindungs-Termin.
     
  • Sie sind weniger als 5 Jahre verheiratet?
    Dann geben Sie uns bitte eine Kopie
    von der Ehe-Schließung. (unter 40 Jahre alt)
     
  • Sind Sie schwer-behindert?
    Dann geben Sie uns bitte eine Kopie
    von dem Schwer-Behinderten-Ausweis. (Vorder- und Rückseite)
     
  • Sie sind vom Partner getrennt?
    Dann geben Sie uns bitte einen Nachweis
    über die Trennung.

Zwei 5 Euro Geldscheine und wenige Münzen.
Zwei 5 Euro Geldscheine und wenige Münzen.
Gebühren (© Stefan Albers)

Gebühren

  • Der Wohn-Berechtigungs-Schein kostet
    bis zu 15,00 Euro.
  • Bestimmte Personen-Gruppen müssen keine Gebühr bezahlen.
    Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.

Öffnungs-Zeiten

Eine Uhr. Die Uhrzeit ist 9:00 Uhr.
Eine Uhr. Die Uhrzeit ist 9:00 Uhr.
9 Uhr (© Stefan Albers)

Die Öffnungs-Zeiten finden Sie hier.
(nicht in Leichter Sprache)

Postanschrift

Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79-81
14467 Potsdam

Wo? Dienstgebäude

Adresse: 
Behlertstr. 3a (Haus M/N)
14467 Potsdam
Deutschland
+49 331 289-26 94
+49 331 289-84 26 78