In Potsdam gibt es Wohnungen für Menschen mit wenig Geld.
Diese Wohnungen nennt man: Sozial-Wohnungen.
Für eine Sozial-Wohnung brauchen Sie
einen Wohn-Berechtigungs-Schein.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Das Amt rechnet aus,
ob Sie einen Wohn-Berechtigungs-Schein bekommen.
Es kommt darauf an,
wie viel Geld die Menschen in der Wohnung verdienen.
Das nennt man: Einkommens-Grenze.
Einkommens-Grenzen pro Jahr für Sozial-Wohnungen
- Für 1 Person: 15.600 Euro Netto (Netto= ausgezahlt)
- Für 2 Personen: 22.000 Euro Netto (Netto= ausgezahlt)
- für jede weitere Person: 4.900 Euro
- für jedes Kind zusätzlich: 2.000 Euro
Es gibt 2 verschiedene Bescheinigungen
-
Bei Einhaltung der Einkommens-Grenze erhalten Sie den
Wohn-Berechtigungs-Schein für Sozial-Wohnungen,
die öffentlich gefördert sind. - Bei Überschreitung der Einkommens-Grenze erhalten Sie die
Bescheinigung für die Bezugs-Berechtigung
für Wohnungen, die nicht öffentlichen gefördert sind.
Hier gibt es andere Einkommens-Grenzen.
Der Wohn-Berechtigungs-Schein ist für 1 Jahr gültig.
Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Voraussetzungen
Für den Wohn-Berechtigungs-Schein müssen Sie einen Antrag stellen.
Dazu müssen Sie uns Unterlagen zeigen.
Den Antrag können Sie unten auf der Internet-Seite
bei "Lesen Sie auch" herunter-laden.
Herunter-laden heißt:
Eine Datei aus dem Internet auf dem Computer speichern.
Unterlagen
- Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus
- Alle erwachsenen Personen in der Wohnung
müssen den Antrag unterschreiben
- Einkommens-Nachweise von den letzten 12 Monaten
- Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
- Bewilligungs-Bescheid für Arbeitslosen-Geld
oder Grund-Sicherung
- Eltern-Geld
- BAFÖG-Bescheid und Studien-Bescheinigung
- Nachweis über Unterhalts-Zahlungen
- letzte Renten-Mitteilung
Nachweise über Besonderheiten
-
Sie sind schwanger?
Dann geben Sie uns bitte eine Kopie
vom Mutter-Pass mit Namen und Entbindungs-Termin.
- Sie sind weniger als 5 Jahre verheiratet?
Dann geben Sie uns bitte eine Kopie
von der Ehe-Schließung. (unter 40 Jahre alt)
- Sind Sie schwer-behindert?
Dann geben Sie uns bitte eine Kopie
von dem Schwer-Behinderten-Ausweis. (Vorder- und Rückseite)
- Sie sind vom Partner getrennt?
Dann geben Sie uns bitte einen Nachweis
über die Trennung.
Gebühren
- Der Wohn-Berechtigungs-Schein kostet
bis zu 15,00 Euro. - Bestimmte Personen-Gruppen müssen keine Gebühr bezahlen.
Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Öffnungs-Zeiten
Die Öffnungs-Zeiten finden Sie hier.
(nicht in Leichter Sprache)
Postanschrift
Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79-81
14467 Potsdam
Wo? Dienstgebäude
Address
Behlertstr. 3a (Haus M/N)
14467 Potsdam
Deutschland