Informationen zur Oberbürgermeister - Wahl am 21. September 2025

Sie können entscheiden: Wer soll der Oberbürgermeister*in von Potsdam werden?
In eine Wahlurne wird der Wahlzettel gesteckt.
© Stefan Albers

Auf dieser Seite steht alles Wichtige zur Wahl
vom Oberbürgermeister in Potsdam. 
Sie erfahren:
 

Was ist die Oberbürgermeister-Wahl?
Wann ist die Wahl?
Wer darf wählen?
Was steht auf der Wahl-Benachrichtigung? 
Wo können Sie wählen? 
Was ist eine Briefwahl? 
Wie läuft die Wahl ab? 
Was passiert nach der Wahl? 
Welche Hilfe bekommen Menschen mit Behinderungen?

Was ist eine Oberbürgermeister - Wahl?

Der Oberbürgermeister leitet die Stadt. 
Die Menschen in der Stadt 
wählen den Oberbürgermeister. 
Wenn bei der ersten Wahl niemand genug Stimmen bekommt,
gibt es eine zweite Wahl.
Das nennt man Stichwahl.
Dabei treten die beiden Personen mit den meisten Stimmen gegeneinander an.

 

 

Wann ist die Wahl?

Die Wahl ist am 21. September 2025.
Die Stichwahl (wenn nötig) ist am 12. Oktober 2025.

 

 

 

Wer darf wählen?

Auf dem Personalausweis stehen wichtige Daten, zum Beispiel der Name und das Geburtsdatum einer Person.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Personal-Ausweis

  • Alle Deutschen und alle Menschen aus der Europäischen Union,
    die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind.
  • Sie müssen in Potsdam wohnen oder sich hier gewöhnlich aufhalten.

Nicht wählen dürfen: Deutsche, die dauerhaft im Ausland leben.

 

Was steht auf der Wahl-Benachrichtigung?

Ab dem 11. August 2025 bekommen Sie eine Wahlbenachrichtigung. 
Die Wahlbenachrichtigung kommt mit der Post.
Auf der Wahlbenachrichtigung steht: 

  • Ihr Name und Ihre Adresse 
  • wo Ihr Wahl-Lokal ist 
  • ob Ihr Wahl-Lokal barrierefrei ist 
  • Ihre Nummer im Wähler-Verzeichnis

Außerdem informiert die Wahl-Benachrichtigung über den Termin der Stichwahl.
Es gibt keine neue Benachrichtigung für die Stichwahl.

Sie haben bis zum 31. August 2025 
keine Wahlbenachrichtigung bekommen? 
Wichtig: 
Sind Sie umgezogen? 


Die Post sendet amtliche Briefe nicht nach!
Oder sind die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung falsch?
Dann melden Sie sich beim Briefwahl-Büro in Potsdam.

E-Mail: briefwahl@rathaus.potsdam.de 

Oder kommen Sie persönlich vorbei.
Das Haus ist barrierefrei.
Adresse: 
Verwaltungscampus Potsdam
Haus 1 (Einfahrt Hegelallee 6-10)
4. Etage, Raum 405

So finden Sie das Briefwahl-Büro:
Gehen Sie zur Einfahrt Hegelallee 6-10.
Laufen Sie weiter geradeaus.
Ganz hinten auf der rechten Seite ist Haus 1.

Telefon-Nummer: 
0331 289 38 70

Das Briefwahl-Büro ist offen ab 01. September 2025 
 

Die Öffnungszeiten sind:
Montag: 10 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 10 bis 18 Uhr
Freitag: 8 bis 14 Uhr
Am letzten Tag, am Freitag, 19. September: 8 bis 18 Uhr

Wo können Sie abstimmen?

Sie können im Wahl-Lokal abstimmen. 
Das Wahl-Lokal ist ein Raum zum Wählen. 
Oft ist ein Wahl-Lokal in einer Schule oder in einem Amt.
Ihr Wahl-Lokal steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. 
Sie können auch im Internet nachschauen. 
Dort finden Sie alle Wahl-Lokale.
Wichtig:
Bringen Sie bitte zum Wahl-Lokal mit:

  • Ihren Personal-Ausweis oder Reisepass 
  • Ihre Wahlbenachrichtigung
Brief für Briefwahl
© Stefan Albers

Briefwahl

Was ist eine Briefwahl?

Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung steht: 
Sie können nicht in Ihr Wahl-Lokal gehen? 
Oder Ihr Wahl-Lokal ist nicht barrierefrei? 
Dann nutzen Sie die Briefwahl.
Bei der Briefwahl können Sie zu Hause wählen. 
Sie müssen die Briefwahl extra beantragen. 
Das geht so:
Füllen Sie die Rückseite von der Wahlbenachrichtigung aus. 
Schicken Sie die Wahlbenachrichtigung an die Stadt.
Die Stadt sendet Ihnen dann diese Unterlagen: 

  • den Stimmzettel
  •  einen kleinen Umschlag für den Stimmzettel 
  • einen Wahlschein mit einer Erklärung 
  • einen Rückumschlag


Dann füllen Sie den Stimmzettel aus. 
Sie stecken den Stimmzettel in den kleinen Umschlag. 
Sie unterschreiben den Wahlschein. 
Sie stecken alles in den Rückumschlag. 
Sie schicken den Rückumschlag an die Stadt.

 

Wie läuft die Abstimmung ab?

Alternativtext: Muster-Stimmzettel für die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters in der Landeshauptstadt Potsdam am 21. September 2025. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme. Es stehen sieben Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl:  Dr. Severin Fischer – Jahrgang 1983, Staatssekretär, Berlin, SPD – Sozialdemokratische Partei Deutschlands  Clemens Vierhig – Jahrgang 1978, Referatsleiter Landesministerium, Deutschland, CDU – Christlich Demokratische Union Deutschlands  Chaled-Uwe Said –
© LHP Statistik und Wahlen

Auf dem Stimmzettel stehen die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten.
Sie machen ein Kreuz bei der Person, die Sie wählen möchten.

Wenn niemand die nötige Mehrheit hat,
findet am 12. Oktober 2025 die Stichwahl statt.

Was passiert nach der Abstimmung?

Die Stimmen werden gezählt.
Die Person mit den meisten Stimmen 
wird Oberbürgermeister oder Oberbürgermeisterin.
Falls es eine Stichwahl gibt, entscheidet dort die Mehrheit.
 

Welche Hilfe bekommen Menschen mit Behinderungen?


Sie brauchen Hilfe beim Wählen? 
Sie können eine Hilfsperson mitnehmen. 
Diese Person kann Ihnen beim Wählen helfen. 
Im Wahl-Lokal können Ihnen auch die Wahl-Helfer helfen. 
Die Wahl-Helfer wissen: 
So helfen wir Menschen mit Behinderung.
 

Frau mit erhobenem Zeigefinger. Dieses Bild bedeutet Achtung.
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers

Achtung

Wichtig: 
Niemand darf für Sie abstimmen! 
Sie entscheiden selbst.

Mehr Informationen im Internet
Weitere Informationen finden Sie im Internet. 
Die Informationen sind nicht in Leichter Sprache:
 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitarbeit Übersetzungsbüro: Lebenshilfe – Brandenburg-Potsdam e.V.
Prüfer*innen: Anja Zeeb, Selim Al-Dujaili und Achim-Frank Freymann